Altersdiskriminierung wird vor deutschen Gerichten und dem Europäischen gerichtshof (EuGH) immer mehr zum Thema. Besonders umstritten ist dabei, in welchen Fällen ausnahmsweise Altersgrenzen (also Bezugnahme auf das biologische Alter) gerechtfertigt werden kann.
Ähnlich wie in Österreich gelangen hauptsächlich arbeitsrechtliche Fälle zu den Gerichten, während Fragen zum Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bisher erst durch wenige Urteile geklärt wurden.
Zwei Fragen sind wohl spezifisch für die deutsche Umsetzung der Antidiskriminierungs-Richtlinien:
- Es gibt eine Reihe von europarechtlich fragwürdigen Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen.
- Bei vermuteten Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung scheint die Beweislasterleichterung besser zu greifen als bei den anderen Gründen.
Die Fälle sind übersichtlich nach den einzelnen Diskriminierungsgründen geordnet.
Den gesamten Bericht finden Sie hier.