Wegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit ist nun die Betreiberfirma einer Wiener Diskothek rechtskräftig verurteilt worden.
Der Fall
Der Klagsverband unterstützte einen jungen Mann bei einer Klage gegen eine Diskothek in der Wiener Innenstadt. Der Kläger wurde im März 2009 vom Türsteher nicht in das Lokal eingelassen. Der Student war an diesem Abend mit mehreren Freundinnen und Freunden unterwegs. Während drei Personen keine Probleme hatten, in die Diskothek zu kommen, wurden dem Kläger und seinem Cousin, beide persischer Herkunft, der Eintritt verweigert.
Das Urteil
Das Bezirksgericht Innere Stadt kam in seinem erstinstanzlichen Urteil vom Mai 2010 zu dem Schluss, dass es sich bei diesem Fall um eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit handle. Die Einlassverweigerung sei ethnisch motiviert gewesen, weil sie sich eindeutig auf die nicht österreichische Herkunft des Mannes bezogen habe.
Für das Gericht ein klarer Fall von Diskriminierung. Die Diskothek wurde zu 720 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Berufung der Betreiberfirma wurde nicht Folge gegeben, somit ist das Urteil rechtskräftig.