Die Universelle Prüfung der Menschenrechte in Österreich, die am 26. Jänner bei der UNO in Genf stattgefunden hat, gipfelte in einer Reihe von Empfehlungen, die andere Staaten österreichischen RegierungsvertreterInnen mit auf den Heimweg gegeben haben.
Österreich hat drei Möglichkeiten, auf diese zu reagieren:
- annehmen,
- bis Juni 2011 prüfen oder
- ablehnen.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Empfehlungen, die sich auf die Arbeitsschwerpunkte des Klagsverbands – Gleichstellung und Antidiskriminierung – beziehen.
Österreich hat angekündigt, folgende Empfehlungen anzunehmen (Punkt 88 der Empfehlungen):
- bezüglich Antidiskriminierung allgemein: effektive Rechtsdurchsetzung und strafrechtliche Sanktionen in Fällen von Diskriminierung (88.14); Diskriminierung weiterhin bekämpfen (88.24); UPR-Dialog bezüglich Umsetzung der Empfehlungen mit Zivilgesellschaft fortführen (88.36); Kooperation mit der Zivilgesellschaft bei Antidiskriminierung stärken (88.89);
- bezüglich Rassismus: § 8 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beseitigen, der vorsieht, dass AusländerInnen von österreichischen StaatsbürgerInnen gekündigt werden sollen (88.16); gemäß den CERD-Empfehlungen (1) öffentliche Kampagnen gegen Diskriminierung und Hate Speech durchführen (88.25), (2) Maßnahmen gegen Rassismus in der Politik treffen (88.30); weiterhin interkulturelles Verständinis als langfristige Maßnahme gegen Rassismus fördern (88.26); Aktionsplan gegen Rassismus erwägen (88.28); Entschädigung der Opfer und Bestrafung von TäterInnen bei rassistischer Polizeigewalt (88.29); Information über Rechte von Opfern rassistischer Diskriminierung bekannt machen und den Zugang zum Recht erleichtern (88.31); Maßnahmen gegen Rassismus intensivieren (88.44-47); Maßnahmen gegen Rassismus durch politische Parteien intensivieren (88.49); Rassismus inklusive Islamophobie bekämpfen (88.50-53);
- bezüglich Behinderung: Nationalen Aktionsplan für die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter umsetzen (88.35);
- bezüglich Geschlechtergleichstellung: Follow Up zu CEDAW-Empfehlungen weiter vorantreiben und Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (88.42); gleiche Repräsentation der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen vorantreiben (88.43); Maßnahmen gegen Lohnunterschiede von Frauen und Männern (88.79); Gleichstellung der Geschlechter und NAP vorantreiben (88.80-81);
Die folgende Empfehlungen will Österreich bis Juni 2011 prüfen (Punkt 89 der Empfehlungen):
- Vorbehalte zu mehreren internationalen Abkommen (z.B. CEDAW, CERD) beseitigen (89.3-5,34);
- Verhetzungsverbot gegen alle Minderheitsgruppen ausbauen (89.10)
- Ressourcen der Gleichbehandlungsanwaltschaft aufstocken (89.19)
- NAP für (1) Menschenrechte und (2) gegen Rassismus einleiten (89.20)
- bessere Datensammlung bezüglich Rassismus einführen (89.31)
- Antidiskriminierungsrecht für alle Gründe gleich ausgestalten (89. 35-36)
- Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus einführen (89.40-42)
- gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleich behandeln wie gegengeschlechtliche etwa bei Adoption und Fortpflanzungsmedizin (89.49)
Die folgende Empfehlungen hat Österreich zurückgewiesen(Punkt 90 der Empfehlungen):
- Volle Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften inklusive Adoption ermöglichen (90.10)