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Aktuelle Seite: Start / News / Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung (NAP): Gute Ansätze konsequent durchhalten!

Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung (NAP): Gute Ansätze konsequent durchhalten!

17. Februar 2012 von Klagsverband

Der NAP verspricht gerade im Behindertengleichstellungsrecht substantielle Verbesserungen.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den Entwurf  für den „Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2012-2020“ zur Stellungnahme ausgesendet. Dieser enthält insbesondere im Behindertengleichstellungsrecht sehr konkrete und terminisierte Verbesserungspläne. Die folgenden Vorhaben im Arbeitsbereich des Klagsverband sind durchaus ambitioniert:

  • Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Behindertengleichstellungsgesetz bis 2013,
  • Reduktion (aus Klagsverbands-Sicht: besser Beseitigung) des Zustimmungsquorums im Bundes-Behindertenbeirat als Voraussetzung zur Einbringung von Verbandsklagen bis 2013,
  • Erweiterung der Klagsberechtigung für Verbandsklagen bis 2013 und
  • Ausweitung der Unterstützungsmöglichkeiten des Bundesbehindertenanwalts bis 2014

Die Verbandsklage sollte aus Sicht des Klagsverbands außerdem auf Unterlassung/Beseitigung der Diskriminierung gerichtet sein.

Konkretere Überlegungen zur Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und einschlägigen Berufsgruppen sollten zur Beseitigung von Barrieren eingefügt werden. Die bundesstaatliche Zersplitterung der Zuständigkeiten und die schleppende Sensibilisierung der entscheidenden Berufsgruppen führen dazu, dass nicht nur bestehende Barrieren beibehalten, sondern auch immer noch neue geschaffen werden. Dieses Thema benötigt eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Der NAP sollte dazu als Wegweiser dienen.

Die Stellungnahme des Klagsverbands können Sie hier als Word oder pdf herunterladen.

 

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BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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