Der 1949 geborene Kläger hatte 2010 und 2011 für seine Jahreskarten jeweils EUR 458,– bezahlt. Frauen im selben Alter erhielten die Jahreskarten um den halben Preis. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung der Verkehrsministerin zwar erst mit Ende 2011 aufgehoben, auf Grund des Vorrangs der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie war diese Verordnung aber ohnehin nicht anzuwenden.
Das Beziksgericht Innere Stadt Wien hat daher dem Mann recht gegeben und ihm mit Urteil vom 28. Februar 2012 (78 C 772/11y) den Betrag zugesprochen, den er mehr bezahlen musste als gleichaltrige Frauen (EUR 458,–) sowie die volle vom Kläger verlangte Entschädigung für die erlittene Diskriminierung in der Höhe von EUR 500,–. Insgesamt müssen die Wiener Linien in diesem Fall für Schadenersatz und Verfahrenskosten etwa EUR 2.000,– bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Wiener Linien können dagegen an das Handelsgericht Wien berufen. Weitere Fälle sind anhängig.
Entschädigungsanspruch für alle betroffenen Männer
Seit 1. Jänner dieses Jahres erhalten auch Männer die ermäßigte Seniorenjahreskarte ab 60 Jahren. Dieses Urteil aber bestätigt, dass die Wiener Linien den bis dahin diskriminierten Männern nicht nur den erhöhten Jahreskartenpreis zurückzahlen müssen sondern auch eine Entschädigung für die Diskriminierung zu leisten haben. Jeder Mann, der zwischen 60 und 65 eine Jahreskarte hatte, kann die Rückzahlung und die Entschädigung verlangen. Die Ansprüche verjähren drei Jahre nach der jeweiligen Zahlung.
Das Gleiche gilt für die ÖBB bezüglich der Vorteilscard senior und für alle anderen Verkehrsunternehmen, die Männer und Frauen ungleich behandeln oder behandelt haben.
Quelle: www.graupner.at