• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Eine gesetzliche Neuregelung freiwilliger Sexarbeit steht bevor

Eine gesetzliche Neuregelung freiwilliger Sexarbeit steht bevor

18. April 2012 von Klagsverband

Der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats debatierte die Abschaffung der diskriminierenden Rahmenbedingungen für SexarbeiterInnen.

Ausführlich widmete sich der Ausschuss dem Antrag ( 1165/A(E)) von Abgeordneter Judith Schwentner (G) nach einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung der Prostitution. Anzusetzen sei bei der Aufhebung der bisher bestehenden Sittenwidrigkeit auf Sexualkontakte, die gegen Entgelt angeboten werden. Durch eine Entkoppelung der freiwillig ausgeübten Prostitution aus den Sitten- bzw. Anstandsnormen und Legalisierung der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit sowie konsequente Eingliederung der Prostitution in das Arbeitsrecht, die Gewerbeordnung und das Vertragsrecht und eine rechtliche Gleichbehandlung solle es zur Gleichstellung von SexarbeiterInnen mit anderen Erwerbstätigkeiten kommen. Nur so könnten Arbeitsbedingungen verbessert werden. Außerdem müssten Änderungen im Fremdenrecht stattfinden. Der Antrag der Grünen ziele auch auf die Aufhebung der Meldepflicht bei der Sicherheitspolizei und auf Verbesserungen in den amtsärztlichen Untersuchungen von SexarbeiterInnen ab, erläuterte Schwentner.

Eine lebhafte Debatte schloss sich an die Wortmeldung der Freiheitlichen Abgeordneten Heidemarie Unterreiner und Dagmar Belakowitsch-Jenewein an. Sie meinten, es sei ein verfehlter Ansatz, hier ein Gewerbe wie andere auch sehen zu wollen. Man verkenne damit die Realitäten hinter der Prostitution, meinte Belakowitsch-Jenewein. Es sei naiv, davon auszugehen, dass diese durch arbeitsrechtliche Änderungen in den Griff zu bekommen seien. Außerdem habe sich gerade in Wien gezeigt, dass über die Schiene der Prostitution immer wieder versucht werde, Bestimmungen des Fremdengesetzes auszuhebeln und Aufenthaltstitel für Frauen, vor allem aus Osteuropa zu erlangen.

Dagegen meinte Abgeordnete Christine Marek (V), es sei wichtig, in dieser Frage zu differenzieren und eine offene Debatte über die Fragen, die sich etwa in arbeits- und sozialrechtlichen Bereichen  ergeben, zu führen. Es gehe hier um jene Frauen, die sich selbstbestimmt für Sexarbeit entscheiden, ohne diese Entscheidung werten zu wollen, und deren Situation zu verbessern. Die Verbesserung der amtsärztlichen Untersuchung sei dringend geboten, da hier teils menschenunwürdige Bedingungen herrschten.

Auch Abgeordneter Johann Hell (S) meinte, er könne dem Antrag viel abgewinnen. Seine Fraktion teile die Ansicht, dass bei der Abschaffung der Bestimmung über die Sittenwidrigkeit anzusetzen sei, um zu einer Regelung zu kommen. Auch Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach sich für eine ehrliche Diskussion des Themas aus. Abseits jeder Wertung der betreffenden Dienstleistungen müsse man hier klare rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Kritisch sehe sie aber auch die Punkte, die das Fremdenrecht betreffen.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies darauf hin, dass eine parlamentarische Enquete zum Thema selbstbestimmte Sexarbeit schon vor einigen Jahren wichtige Erkenntnisse geliefert haben, die auch heute noch gültig seien. Die Aufhebung der so genannten Sittenwidrigkeit sei ein erster wichtiger Schritt, um weitere Maßnahmen beschließen zu können. Hier habe man in Gesprächen mit dem Justizministerium schon sehr gute Fortschritte erzielt. Sie spreche sich dafür aus, in weiterer Folge ein Bundesrahmengesetz zu schaffen, um damit die Länder einzubeziehen und bundeseinheitliche Regelungen schaffen zu können. Aufgrund der nunmehr zugesagten Unterstützung der ÖVP-Fraktion seien rasche Fortschritte zu erwarten. Bis zum Sommer werde es auch noch eine Klärung in vielen Teilbereichen geben, stellte die Ministerin in Aussicht.

Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 303 vom 17.04.2012

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Einwilligung verwalten

Wir verwenden Cookies um YouTube Videos anzuzeigen, für eine Google Map und für die Website Statistik mit Matomo. Matomo ist in unserem Webspace installiert und versendet keine Daten an externe Anbieter. 

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Google setzt Marketing Cookies. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}