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Aktuelle Seite: Start / News / Eine gesetzliche Neuregelung freiwilliger Sexarbeit steht bevor

Eine gesetzliche Neuregelung freiwilliger Sexarbeit steht bevor

18. April 2012 von Klagsverband

Der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats debatierte die Abschaffung der diskriminierenden Rahmenbedingungen für SexarbeiterInnen.

Ausführlich widmete sich der Ausschuss dem Antrag ( 1165/A(E)) von Abgeordneter Judith Schwentner (G) nach einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung der Prostitution. Anzusetzen sei bei der Aufhebung der bisher bestehenden Sittenwidrigkeit auf Sexualkontakte, die gegen Entgelt angeboten werden. Durch eine Entkoppelung der freiwillig ausgeübten Prostitution aus den Sitten- bzw. Anstandsnormen und Legalisierung der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit sowie konsequente Eingliederung der Prostitution in das Arbeitsrecht, die Gewerbeordnung und das Vertragsrecht und eine rechtliche Gleichbehandlung solle es zur Gleichstellung von SexarbeiterInnen mit anderen Erwerbstätigkeiten kommen. Nur so könnten Arbeitsbedingungen verbessert werden. Außerdem müssten Änderungen im Fremdenrecht stattfinden. Der Antrag der Grünen ziele auch auf die Aufhebung der Meldepflicht bei der Sicherheitspolizei und auf Verbesserungen in den amtsärztlichen Untersuchungen von SexarbeiterInnen ab, erläuterte Schwentner.

Eine lebhafte Debatte schloss sich an die Wortmeldung der Freiheitlichen Abgeordneten Heidemarie Unterreiner und Dagmar Belakowitsch-Jenewein an. Sie meinten, es sei ein verfehlter Ansatz, hier ein Gewerbe wie andere auch sehen zu wollen. Man verkenne damit die Realitäten hinter der Prostitution, meinte Belakowitsch-Jenewein. Es sei naiv, davon auszugehen, dass diese durch arbeitsrechtliche Änderungen in den Griff zu bekommen seien. Außerdem habe sich gerade in Wien gezeigt, dass über die Schiene der Prostitution immer wieder versucht werde, Bestimmungen des Fremdengesetzes auszuhebeln und Aufenthaltstitel für Frauen, vor allem aus Osteuropa zu erlangen.

Dagegen meinte Abgeordnete Christine Marek (V), es sei wichtig, in dieser Frage zu differenzieren und eine offene Debatte über die Fragen, die sich etwa in arbeits- und sozialrechtlichen Bereichen  ergeben, zu führen. Es gehe hier um jene Frauen, die sich selbstbestimmt für Sexarbeit entscheiden, ohne diese Entscheidung werten zu wollen, und deren Situation zu verbessern. Die Verbesserung der amtsärztlichen Untersuchung sei dringend geboten, da hier teils menschenunwürdige Bedingungen herrschten.

Auch Abgeordneter Johann Hell (S) meinte, er könne dem Antrag viel abgewinnen. Seine Fraktion teile die Ansicht, dass bei der Abschaffung der Bestimmung über die Sittenwidrigkeit anzusetzen sei, um zu einer Regelung zu kommen. Auch Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach sich für eine ehrliche Diskussion des Themas aus. Abseits jeder Wertung der betreffenden Dienstleistungen müsse man hier klare rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Kritisch sehe sie aber auch die Punkte, die das Fremdenrecht betreffen.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies darauf hin, dass eine parlamentarische Enquete zum Thema selbstbestimmte Sexarbeit schon vor einigen Jahren wichtige Erkenntnisse geliefert haben, die auch heute noch gültig seien. Die Aufhebung der so genannten Sittenwidrigkeit sei ein erster wichtiger Schritt, um weitere Maßnahmen beschließen zu können. Hier habe man in Gesprächen mit dem Justizministerium schon sehr gute Fortschritte erzielt. Sie spreche sich dafür aus, in weiterer Folge ein Bundesrahmengesetz zu schaffen, um damit die Länder einzubeziehen und bundeseinheitliche Regelungen schaffen zu können. Aufgrund der nunmehr zugesagten Unterstützung der ÖVP-Fraktion seien rasche Fortschritte zu erwarten. Bis zum Sommer werde es auch noch eine Klärung in vielen Teilbereichen geben, stellte die Ministerin in Aussicht.

Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 303 vom 17.04.2012

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