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Aktuelle Seite: Start / News / Sommerserie Teil 5: Warum wir Mitglied beim Klagsverband sind

Sommerserie Teil 5: Warum wir Mitglied beim Klagsverband sind

21. August 2012 von Klagsverband

„Die Mitgliedschaft beim Klagsverband stärkt uns!“ Hedi Presch vom Institut für Alterskompetenzen im Gespräch mit Daniela Almer.

Almer: Seit wann ist das Institut für Alterskompetenzen Mitglied beim Klagsverband?
Presch: Seit 2010

Almer: Was waren eure Beweggründe, Mitglied zu werden?
Presch: Wir finden es wichtig, dass Altersdiskriminierung mehr beachtet wird. Gleichzeitig ist uns natürlich klar, dass Altersdiskriminierung – obwohl in vielen Bereichen offen und ungebremst praktiziert – nur schwer in juristischen Kategorien zu fassen ist.

Almer: Habt ihr das Schulungsangebot des Klagsverbands in Anspruch genommen?
Presch: Ja, bereits zweimal. Wir haben uns dabei mit Arbeitsloseninitiativen zusammengetan und die Workshops sind sehr gut angekommen.

Almer: Habt ihr schon Fälle aus eurer Beratungspraxis an den Klagsverband weitergeleitet?
Presch: Wir haben des öfteren beim Klagsverband nachgefragt, ob der Rechtsweg möglich ist und haben immer sehr kompetent Auskunft erhalten. Eine Stellenanzeige wurde an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weitergeleitet, eine Frau hat ihre Klage mit ihrem Anwalt eingereicht. Insgesamt haben wir die rechtlichen Möglichkeiten bisher aber nicht ausgeschöpft: Einige Ältere wollten schließlich doch nicht klagen und manchmal erfahren wir erst Jahre später von manifester Diskriminierung. Kurz: Die Mitgliedschaft beim Klagsverband stärkt uns – vorläufig aber mehr in der Sensibilisierung für das Thema als durch den Rechtsweg.

Almer: Was wünscht ihr euch vom Klagsverband?
Presch: Wir hoffen, dass der Klagsverband weiterhin in vielen heiklen Fragen fundierte Stellungnahmen abgibt.

Almer: Das werden wir sicher tun!
Presch: Aktuell beschäftigt uns der Entwurf des Sozialministeriums zur Aufhebung der befristeten Berufsunfähigkeitspension. Die vorgesehene Altersgrenze scheint uns zweifach unsinnig: Warum sollen Menschen über 50 nicht das gleiche Recht auf Rehabilitation haen wie Menschen unter 50? Und warum wird andererseits das Leid der Menschen unter 50 nicht in gleicher Weise anerkannt wie bei Menschen über 50? Das ist uns wichtig, denn wir befürchten, dass diese Art der Rehabilitation kränker macht unde nicht gesünder …

Almer: Kann man über dieses Thema etwas auf eurer Homepage erfahren?
Presch: Nein, dazu haben wir leider derzeit nichts auf unserer Internetseite. Dort kann man aber lesen, womit wir uns beschäftigen. Ein Besuch auf www.alterskompetenzen.info lohnt sich also auf jeden Fall!

Almer: Danke für das Gespräch!

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Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

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