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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Neu beim Klagsverband: Antidiskriminierungsstelle Steiermark

Neu beim Klagsverband: Antidiskriminierungsstelle Steiermark

29. Oktober 2012 // von Klagsverband

Eine erste Anlaufstelle für alle Fragen in Zusammenhang mit Diskriminierung ist die Antidiskriminierungsstelle in der Steiermark. Wer sich benachteiligt fühlt, aus welchen Gründen auch immer, ist eingeladen sich an die neu gegründete Stelle zu wenden. Dies kann persönlich, per email oder am Telefon erfolgen. Die Antidiskriminierungsstelle erfasst den Fall und hilft bei der Entscheidung, welches weitere Vorgehen gewählt wird. Mit einem email-Formular auf der Internetseite www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at können Anfragen auch online gestellt werden. Die Beratung geht dabei weit über die im Gesetz festgeschriebenen Diskriminierungsgründe hinaus. Auch Gesundheit und soziale Herkunft können zum Beispiel Merkmale für Benachteiligung sein.

Niederschwelliges Angebot

Ein wichtiges Ziel ihrer Arbeit sieht die Antidiskriminierungsstelle darin, dass Menschen „möglichst ohne große Überlegungen“ zur Beratung kommen, wie es auf der Internetseite heißt. Weiters sollen die Themen Antidiskriminierung und Gleichstellung einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden. Dies wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen, indem sie den Kontakt zu relevanten Gesellschaftsgruppen aktiv suchen und sich mit ihnen vernetzen.

Daniela Grabovac, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, über die Mitgliedschaft beim Klagsverband: „Mit ExpertInnen zusammenzuarbeiten und Betroffenen eine rechtliche Vertretung vor Gericht anbieten zu können, bringt uns viele Schritte gegen Diskriminierung weiter – gestärkt und verbunden durch eine gemeinsame Stimme!“

Der Klagsverband heißt den neuen Mitgliedsverein herzlich willkommen und freut sich auf die Zusammenarbeit.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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