Eine neue Publikation der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) untersucht, welchen Zugang zum Recht Opfer von Diskriminierung in der EU haben und welche Möglichkeiten es gibt, sie für die erlittene Würdeverletzung zu entschädigen. Unter acht ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten, die einer genauen Analyse unterzogen wurden, befindet sich auch Österreich. Die Länder – neben Österreich wurden Belgien, Bulgarien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Italien und Großbritannien untersucht – unterscheiden sich nicht nur geografisch, sondern auch durch ihre Geschichte, ihre Struktur und ihre Institutionen. In der Publikation wird untersucht, wie Teilbereiche dieser verschiedenen Systeme in größerem Umfang in der gesamten EU angewendet werden könnten.
Die Publikation „Access to justice in cases of discrimination in the EU – Steps to further equality“ kann in englischer Sprache heruntergeladen werden.