Der neue Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ist laut § 3 der Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft zuständig für Antidiskriminierungsangelegenheiten. Das lässt sich jedenfalls aus den Zuständigkeiten, die in der Geschäftsordnung genannt sind, ableiten.
Der Klagsverband hofft, dass Antidiskriminierung auch in der neuen Funktionsperiode der Volksanwaltschaft ein Schwerpunktthema bleibt und auch im Jahresbericht wieder ein eigenes Thema sein wird.