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Aktuelle Seite: Start / News / Behindertenrechtskonvention: Die UNO hat geprüft, nun sind die Empfehlungen da

Behindertenrechtskonvention: Die UNO hat geprüft, nun sind die Empfehlungen da

17. September 2013 von Klagsverband

Das Komitee empfiehlt Österreich, Bundes- und Ländergesetze zu harmonisieren, einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch einzuführen und die Pariser Prinzipien bei den Monitoringstellen zu erfüllen.

Anfang September hat die UNO die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (CRPD) in Österreich geprüft. Nun sind die Empfehlungen des UN-Komitees da, die sehr deutlich zeigen, welche Defizite es hierzulande bei der Umsetzung der Konvention gibt.

Hier können die Empfehlungen im englischen Original gelesen werden.

Auf der Internet-Seite von BIZEPS gibt es eine deutsche Übersetzung der Empfehlungen.

Das Komitee empfiehlt Österreich unter anderem Folgendes:

  • Harmonisierung der Gesetze: Es wird als Problem angesehen, dass Menschen mit Behinderungen je nachdem in welchem Bundesland sie leben, mit unterschiedlichen Gesetzen konfrontiert sind. Das UN-Komitee empfiehlt deshalb eine Vereinheitlichung der verschiedenen rechtlichen Standards. Auch die verschiedenen Bundes- und Landesgesetze sollten vereinheitlicht werden.
  • Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch: Das Komitee empfiehlt, die Gleichstellungsgesetze um einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung zu erweitern. Das wäre für Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, bei Gericht nicht nur Schadenersatz für die erlittene Diskriminierung einzuklagen, sondern mit einem Gerichtsverfahren tatsächlich den Abbau von Barrieren oder das Unterlassen von benachteiligenden Praktiken zu erwirken.
  • Monitoringausschuss im Einklang mit Pariser Prinzipien: Die Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass in jedem Vertragsstaat  unabhängige Stellen in den Ländern und beim Bund eingerichtet werden, die dafür zuständig sind, die Umsetzung der Konvention zu überwachen. Um den Pariser Prinzipien zu entsprechen, müssen diese Stellen ausreichend finanziert sein, pluralistisch zusammengesetzt und besonders für schwache Personengruppen zugänglich. Das Komitee empfiehlt Österreich,  Monitoringstellen, die diese Anforderungen erfüllen,  in allen Bundesländern einzurichten.
  • Übersetzungsfehler: Die deutsche Übersetzung der Konvention, mit der in Österreich gearbeitet wird, enthält Übersetzungsfehler. Statt „Inklusion“ wird der Begriff „Integration“ verwendet, „independent living“ wird ebenfalls nicht korrekt übersetzt. Das Komitee empfiehlt, diese Übersetzungsfehler zu berichtigen.
  • Barrierefreiheit: Das Komitee empfiehlt, dass Baunormen zur Barrierefreiheit für alle öffentlichen Gebäude gelten müssen, und dass die Fristen für Etappenpläne verkürzt werden müssen.
  • Sachwalterschaft: Menschen mit Behinderungen, die besachwaltert werden, haben keine Möglichkeit mehr, eigene Entscheidungen zu treffen. Das Komitee empfiehlt Österreich, das – als veraltet angesehen – System der Sachwalterschaft durch ein System zu ersetzen, bei dem Menschen mit Behinderungen in ihren Entscheidungsfindungen je nach Bedarf unterstützt werden.
  • De-Institutionalisierung: Das Komitee empfiehlt, den Prozess der De-Institutionalisierung voranzutreiben. D.h. Menschen mit Behinderungen sollen nicht automatische in Institutionen untergebracht werden, sondern wählen können, wo und wie sie leben wollen.
  • Inklusive Bildung: Menschen mit Behinderungen sollte eine inklusive Bildung vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe ermöglicht werden, so eine weitere Forderung des Komitees.

Den nächsten Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention muss Österreich 2018 bei der UNO abgeben. Nun liegt es an der österreichischen Bundesregierung, die Empfehlungen in die Praxis umzusetzen.

 

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