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Aktuelle Seite: Start / News / Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Österreich

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Österreich

11. Februar 2014 von Klagsverband

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überprüft in einem fünfjährigen Rhythmus, wie die Vertragsstaaten den Pakt (ICESCR) umsetzen. Nun sind die Empfehlungen des Ausschusses nach der Staatenprüfung Österreichs im November des Vorjahres veröffentlicht worden.

Die Empfehlungen können im englischen Original (pdf) und in der deutschen Übersetzung (pdf) heruntergeladen werden.

Folgende Empfehlungen des UN-Komitees für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind für den Klagsverband besonders wichtig:

Empfehlung 7 – Volksanwaltschaft/Menschenrechtsinstitution: Der Ausschuss begrüßt die Ausweitung des Aufgabenbereichs der Österreichichen Volksanwaltschaft, zeigt sich jedoch besorgt, dass die Volksanwaltschaft nicht den sogenannten Pariser Prinzipien entspricht.

Der Ausschuss empfiehlt daher, eine Menschenrechtsinstitution zu schaffen, die diese Anforderungen erfüllen kann,  oder die Volksanwaltschaft so auszustatten, dass Unabhängigkeit und die Zugänglichkeit für besonders benachteiligte Gruppen gewährleistet werden. Weiters wird angeregt, den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft auszuweiten.

Empfehlung 9 – Harmonisierung des Antidiskriminierungsrechts und Angleichung des Diskriminierungsschutzes: Der Ausschuss zeigt sich in seinem Bericht besorgt über die Zersplitterung des Antidiskriminierungsrechts, das nicht für alle Diskriminierungsgründe dasselbe Schutzniveau vorsieht.

Der Ausschuss fordert Österreich daher auf, sein Antidiskriminierungsrecht zu harmonisieren (Levellung-up) und die für den Schutz aller Menschen vor Diskriminierung zuständigen Verwaltungsbehörden zu modernisieren.

Empfehlung 18 – Gewalt an Frauen: Der Ausschuss zeigt sich besorgt über das Ausmaß von Gewalt an Frauen und empfiehlt, einen Nationalen Aktionsplan zu Gewalt an Frauen zu verabschieden.

Empfehlung 19 – Iklusion von Menschen mit Behinderungen: Der Ausschuss ist besorgt, dass in Österreich Menschen mit Behinderungen ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht in vollem Umfang wahrnehmen können. Die Empfehlung lautet daher, die inklusive Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft zu sichern und Menschen, die im Rahmen einer Beschäftigungstherapie arbeiten, einen angemessen Lohn  sowie den gleichberechtigten Zugang zum Sozialversicherungssystem zu garantieren.

Empfehlung 20 – Wohnungslosigkeit: Der Ausschuss zeigt sich besorgt, weil  wenig Informationen und Daten über die Situation wohnungsloser Menschen vorhanden sind. Es wird daher empfohlen, Daten über das Ausmaß und die Ursachen von Wohnungslosigkeit systematisch zu erheben und eine nationale Strategie für den Umgang mit diesem Problem zu verabschieden.

Empfehlung 24 – Situation von ethnischen Minderheiten: Der Ausschuss zeigt sich besorgt über die Situation von ethnischen Minderheiten in Österreich. Er empfiehlt Österreich deshalb allen ethnischen Minderheiten ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu garantieren.

Empfehlung 25 – Fakultativprotokoll: Der Ausschuss empfiehlt Österreich, das Fakutativprotokoll zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen.

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