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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / LL – Leicht lesen / Jahresbericht 2019 LL / #rechtehatsie

#rechtehatsie

Im Jahr 2019 haben wir weiter an der Kampagne
#rechtehtasie zur UN-Frauenrechts-Konvention gearbeitet.

Was ist die UN-Frauenrechts-Konvention?

Die UN-Frauenrechts-Konvention ist
ein Menschenrechts-Vertrag der UNO.
Österreich und viele andere Länder auf der ganzen Welt
haben die UN-Frauenrechts-Konvention unterschrieben.
Diese Länder müssen sich an die UN-Frauenrechts-Konvention halten.
In der UN-Frauenrechts-Konvention steht,
dass Frauen in allen Lebensbereichen
die gleichen Rechte haben müssen wie Männer.
In der UN-Frauenrechts-Konvention steht genau,
welche Rechte Frauen haben müssen.

Was ist die Staaten-Prüfung?

Bei der UNO gibt es eine Gruppe von Expertinnen und Experten,
die sich sehr gut mit der UN-Frauenrechts-Konvention auskennen.
Diese Gruppe heißt: UN-Frauenrechts-Komitee.
Das UN-Frauenrechts-Komitee überprüft regelmäßig,
ob sich Österreich an die UN-Frauenrechts-Konvention hält.
Für die Prüfung liest das UN-Frauenrechts-Komitee
Berichte über Frauenrechte in Österreich.
Die Republik Österreich schickt der UNO einen Bericht.
Vertreterinnen von Beratungsstellen und Fraurenrechts-Organisationen
schicken der UNO einen Schatten-Bericht.

Wie haben wir uns noch an der Staaten-Prüfung beteiligt?

Johanna Schlintl ist im Vorstand vom Klagsverband.
Sie ist im Juli 2019 nach Genf gefahren,
um die Interessen der österreichischen Zivil-Gesellschaft
bei der Staaten-Prüfung zu vertreten.

Johanna Schlintl konnte dem UN-Frauenrechts-Komitee erklären,
welche Forderungen aus dem Schatten-Bericht besonders wichtig sind.
Sie konnte auch berichten,
was sich in Österreich frauenpolitisch verändert hat,
seit wir den Schatten-Bericht 2018 an die UNO geschickt haben.

Es war sehr hilfreich,
dass Johanna Schlintl in Genf die Interessen der Zivil-Gesellschaft vertreten konnte.


Das Bundeskanzleramt Frauen hat die Reise von Johanna Schlintl
nach Genf finanziell unterstützt.

Abschließende Bemerkungen

Zwei Wochen nach der Staaten-Prüfung hat das UN-Frauenrechts-Komitee
die Abschließenden Bemerkungen veröffentlicht.

Das ist eine Liste mit mehr als 40 Empfehlungen an die Republik Österreich.
Die Empfehlungen sagen der Republik Österreich,
was zur Verbesserung der Frauenrechte getan werden muss.

Der Klagsverband hat die Abschließenden Bemerkungen auf Deutsch übersetzt.

Hier können Sie die Abschließenden Bemerkungen herunterladen.
Die Abschließenden Bemerkungen sind in schwerer Sprache.


#rechtehatsie on Tour


#rechtehatsie on Tour ist eine Veranstaltungs-Reihe,
die zur Kampagne gehört.

Bei den Veranstaltungen haben wir über Frauenrechte
und die Abschließenden Bemerkungen diskutiert.

Wir haben im Jahr 2019 6 Veranstaltungen in 4 Bundesländern gemacht.
Das waren die Veranstaltungen:

14. Oktober 2019 beim Lungauer Frauennetzwerk in Tamsweg

Gruppenbild Lungauer Frauennetzwerk


3. Oktober 2019 in Innsbruck

Publikum bei #rechtehatsie on Tour in Innsbruck

25. September 2019 beim Kärntner Frauenforum in Klagenfurt

v.l.n.r.: Martina Gabriel, Daniela Almer, Sara Schaar

9. April beim Verein DIE JURISTINNEN in Wien

v.l.n.r.: Brigitte Hornyik, Andrea Ludwig, Valerie Purth

14. März beim Salzburger Frauenrat

Gruppenbild Salzburger Frauenrat

28. Februar bei der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende ÖPA in Wien

v.l.n.r.: Andrea Ludwig, Julia Stadlbauer, Kristina Hametner

#rechtehatsie Fachtagung

In der zweiten Jahres-Hälfte 2019 waren wir intensiv
mit den Vorbereitungen für die #rechtehatsie-Fachtagung am 5. März 2020
beschäftigt.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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