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Aktuelle Seite: Start / LL – Leicht lesen / Jahresbericht 2019 LL / Rechts-Durchsetzung

Rechts-Durchsetzung

Wie macht der Klagsverband Gerichts-Verfahren?

Jedes Gerichts-Verfahren beginnt mit einer Klage,
die wir an das Gericht schicken.
Im Jahr 2019 haben wir 1 neue Klage an das Gericht geschickt.

59-jährige Frau bekommt keine Förder-Maßnahme vom AMS.

Was ist passiert?

Eine 59-jährige Frau wurde gekündigt
und ist beim AMS arbeitslos gemeldet.
Das AMS ist das Arbeits-Markt-Service.
Die Frau möchte einen Kurs machen,
damit sie die notwendigen Voraussetzungen
für einen neuen Beruf hat.

Das AMS hat zu der Frau gesagt:
Sie sind 59. Bald können Sie in Pension gehen.
Wir bezahlen keinen Kurs für Sie.

Die Frau fühlt sich diskriminiert.
Sie möchte noch nicht in Pension gehen,
sie will den Kurs machen und in dem neuen Beruf arbeiten.

Wir haben eine Klage an das Gericht geschickt.
In der Klage schreiben wir,
dass die Frau wegen ihres Geschlechts und wegen ihres Alters
vom AMS diskriminiert wurde.

Bis jetzt haben wir noch nichts vom Gericht gehört.

Keine Wohn-Beihilfe für türkischen Staatsbürger

Was ist passiert?

Diese Klage haben wir für einen türkischen Staatsbürger gemacht.
Er wohnt in Oberösterreich.
Er hat Wohn-Beihilfe beantragt.

Wir haben geklagt,
weil das Land Oberösterreich sagt:
Wer nicht gut Deutsch spricht,
bekommt keine Wohn-Beihilfe.

Das Land Oberösterreich hat den Mann anders behandelt,
weil er türkischer Staatsbürger ist.
Menschen aus Österreich oder der Europäischen Union
bekommen die Wohn-Beihilfe,
auch wenn sie nicht gut Deutsch sprechen können.

Das Landesgericht Linz hat gesagt:
Das ist eine Diskriminierung.
Das Land Ober-Österreich hat gegen diese Entscheidung berufen.

Nun hat das Landesgericht Linz einige Rechtsfragen
an den Europäischen Gerichtshof in Zusammenhang
mit dem Verfahren gestellt.

Wir warten auf die Antwort des Europäischen Gerichtshofs.

Welche Gerichts-Verfahren kann der Klagsverband übernehmen?

Der Klagsverband ist ein kleiner Verein.
Der Klagsverband muss sein Geld genau einteilen.
Der Klagsverband kann nicht für alle Menschen
ein Gerichts-Verfahren machen,
die in Österreich diskriminiert werden.
Für den Klagsverband ist es wichtig,
dass verschiedene Fälle von Diskriminierung
zu Gericht kommen.
Dann gibt es für viele verschiedene Fälle von Diskriminierung
ein Gerichts-Urteil.

Diese Gerichts-Urteile lesen die Gerichte,
wenn sie ähnliche Fälle prüfen müssen.
So werden in Zukunft mehr Menschen
einen Schadenersatz bekommen,
wenn sie diskriminiert werden.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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