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Aktuelle Seite: Start / Über uns / Jahresberichte / Jahresberichte bis 2021 / Jahresbericht 2020 / UN-Frauenrechtskonvention

UN-Frauenrechtskonvention

Ein weiterer Schwerpunkt 2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages 2020 am 8. März hat der Klagsverband  gemeinsam mit der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures zur Fachtagung #rechtehatsie. Die UN-Frauenrechtskonvention als Motor für gleichstellungspolitische Maßnahmen ins Parlament in der Hofburg eingeladen. 

Die Fachtagung bildete den vorläufigen Abschluss der Kampagne #rechtehatsie, die der Klagsverband 2018 begleitend zum NGO-Schattenbericht und zur Staatenprüfung Österreichs im Sommer 2019 lanciert hat.

Bei der prominent besetzten Veranstaltung haben Expert_innen mit Vorträgen und Workshops aufgezeigt, welches Potential die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) für Geschlechtergleichstellung hat.

Universitätsprofessorin Silvia Ulrich von der Johannes-Kepler-Universität Linz hat in ihrer Key-note den Handlungsauftrag an die Politik aufgezeigt, der sich aus den Abschließenden Bemerkungen des UN-Frauenrechtskomitees (Concluding Observations) ergibt, aber auch die Perspektiven, die daraus für die Zivilgesellschaft entstehen.

Schutz vor Gewalt

Der erste Vortrag an diesem Tag hat sich aus aktuellem Anlass mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt (Abschließende Bemerkung 23a-e) beschäftigt, mit besonderem Augenmerk auf Frauen mit Lernschwierigkeiten. Lisa Udl, Geschäftsführerin von Ninlil hat den Input zu diesem Thema gegeben.

Politische Repräsentation von Frauen

Über gesetzliche Verpflichtungen, um die Mindestrepräsentation von Frauen im Nationalrat und in den Landtagen sicherzustellen, verlangt das UN-Frauenrechtskomitee in der Abschließenden Bemerkung 27b bereits nach zwei Jahren einen Bericht von Österreich. Die Politologin Gabriele Michalitsch ist in ihrem Input der Frage nachgegangen, wie Quoten in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. 

Erfahrungen aus der Praxis

Johanna Schlintl, Klagsverbands-Vorstandsmitglied, war im Juli 2019 als NGO-Vertreterin bei der Staatenprüfung Österreichs in Genf vor Ort und konnte dort besonders dringliche frauenpolitische Anliegen noch einmal unterstreichen. Sie hat in ihrem Input aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Zivilgesellschaft im Rahmen der Staatenprüfung zur Verfügung stehen.

Im Anschluss an die Key-note und die drei Vorträge hatten die rund hundert Teilnehmer_innen der Tagung die Möglichkeit, die Themen in drei Workshops zu vertiefen. Mit einem Talk von Vertreter_innen der Zivilgesellschaft ist die Tagung zu Ende gegangen.

Der Klagsverband wollte mit dieser Veranstaltung auch motivieren, mit den Abschließenden Bemerkungen des UN-Frauenrechtskomitees zu arbeiten. Im Sommer 2021 ist die Republik Österreich aufgerufen, einen Zwischenbericht über die Umsetzung einzelner Empfehlungen abzugeben. Wir werden diesen Prozess weiter begleiten.

Der Klagsverband bedankt sich bei der Zweiten Präsidentin des Nationalrats Doris Bures für die Zusammenarbeit bei der Fachtagung, bei der Stadt Wien MA 7 und MA 57 und beim Zukunftsfonds der Republik Österreich für die finanzielle Unterstützung. 

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