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Aktuelle Seite: Start / Über uns / Jahresberichte / Jahresberichte bis 2021 / Jahresbericht 2020 / Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft

Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft

Einer unserer Jahresschwerpunkte 2020

Foto: Pixabay

Der Klagsverband beschäftigt sich im Bereich der Rechtsdurchsetzung bereits seit Längerem mit Fragen der Staatsbürgerschaftsdiskriminierung in Zusammenhang mit Sozialleistungen der Bundesländer.

2018 haben wir mit unserem Mitgliedsverein migrare einen Drittstaatsangehörigen vor Gericht unterstützt, der die Wohnbeihilfe des Landes Oberösterreich nicht mehr erhalten hatte, weil er das nun verlangte Deutsch-Zertifikat nicht nachweisen konnte. In Oberösterreich müssen Personen, die nicht österreichische oder EU/EWR-Staatsbürger_innen sind, seit 2018 nachweisen, dass sie Deutsch auf einem gewissen Niveau beherrschen, um die Wohnbeihilfe zu erhalten. Aber auch schon vor 2018 wurden Drittstaatsangehörige diskriminiert, da sie zusätzliche Nachweise für den Erhalt der Wohnbeihilfe erbringen mussten. 

Richtungsweisende Entscheidung

Das Landesgericht Linz hat sich 2020 in Zusammenhang mit diesem Gerichtsverfahren an den Europäische Gerichtshof (EuGH) gewandt und ihm Rechtsfragen dazu vorgelegt. Wir erwarten uns nun eine richtungsweisende Entscheidung zur Gleichbehandlung von langfristig in Österreich lebenden Drittstaatsangehörigen bei der Vergabe von Sozialleistungen. Im Mittelpunkt der Entscheidung wird die Frage stehen, wie die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen und auch die Anti-Rassismus-Richtlinie auszulegen sind.

In Bezug auf Sozialleistungen sind in ganz Europa zunehmend restriktive Regelungen zu beobachten. Der Nachweis der Bedürftigkeit spielt immer weniger eine Rolle. Kriterien wie die Staatsbürgerschaft werden zur Unterscheidung herangezogen und diskriminieren dadurch zahlreiche Personengruppen.

Seit 2018 wird in Oberösterreich von nicht-österreichischen oder EU-Staatsbürger_innen neben einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in Österreich und einem Einkommensnachweis auch ein Deutschzertifikat verlangt, um die Wohnbeihilfe des Landes zu erhalten. Für viele ältere, kranke oder aus anderen Gründen benachteiligte Personen ist es unmöglich, diesen formalen Nachweis zu erbringen.

Keine Gleichbehandlung bei Wohnbeihilfe in OÖ bereits vor 2018 

Das Land Oberösterreich hat aber nicht erst mit dem Nachweis von Deutschkenntnissen Ausschlusskriterien für bereits länger in Österreich lebende Drittstaatsangehörige geschaffen. Schon bevor die Regelung mit dem Deutschzertifikat 2018 eingeführt wurde, musste diese Personengruppe zusätzliche Kriterien erfüllen, um die Sozialleistung zu erhalten. 

Dass es sich dabei um eine Verletzung des Diskriminierungsverbots handelt, hat das Landesgericht Linz bereits in einem Verfahren des Klagsverbands für eine Klientin von migrare klargestellt: 

Im Juni 2017 hat eine türkische Alleinerzieherin die Wohnbeihilfe sowie 1.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen, weil sie für den Erhalt der Wohnbeihilfe mehr Erwerbszeiten nachweisen musste als österreichische und EU-Staatsbürger_innen (hier gehts zum Urteil).

Das Land Oberösterreich hat daraufhin zwar den Nachweis der Erwerbszeiten für alle Personengruppen vereinheitlicht, mit dem Nachweis der Deutschkenntnisse aber schnell eine neue Hürde für den Erhalt der Wohnbeihilfe eingeführt. Ob diese mit den EU-Gleichstellungsrichtlinien vereinbar ist, gilt es nun mit der Entscheidung des EuGH abzuwarten.

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BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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