Am 10. Dezember wird weltweit der Internationale Tag der Menschenrechte begangen, und die Österreichische Liga für Menschenrechte nimmt diesen Tag jährlich zum Anlass um ihren Befund über die Menschenrechte in Österreich zu präsentieren.
Bildunterschrift: Volker Frey, Anny Knapp, Barbara Helige und Marianne Schulze bei der Präsentation des Menschenrechtsbefundes 2015 (Foto: Klagsverband)
Im aktuellen Bericht zur Situation der Menschenrechte in Österreich finden sich Beiträge, die das Spektrum der Menschenrechtsthemen vom Maßnahmenvollzug über das Asylwesen bis zur Entwicklungspolitik abbilden. Der Klagsverband ist mit einem Beitrag zu Antidiskriminierung und Gleichstellung vertreten.
„Diskriminierung schafft Randgruppen“
Bei der Präsentation des Menschenrechtsbefundes betonte Volker Frey die Unteilbarkeit von Menschenrechten. Diskriminierung schaffe Randgruppen und die viel beschworenen Parallelgesellschaften. Die Bilanz des Klagsverbands für das Jahr 2015 falle durchwachsen aus, viele Themen würden auf der Agenda bleiben. Dazu gehörten der fehlende Diskriminierungsschutz für die Gründe sexuelle Orientierung, Religion und Alter außerhalb der Arbeitswelt und die Barrierefreiheit. Diese müsse umfassend verstanden werden, forderte Frey: „Es gibt nicht nur bauliche, sondern auch kommunikative und soziale Barrieren.“ Die größten Probleme in diesem Bereich sind für den Gleichstellungsexperten der fehlende Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch im Behindertengleichstellungsrecht sowie die mangelnde Einheitlichkeit bei den Bauordnungen der Länder.
Auch die Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache als Minderheitensprache ist für den Generalsekretär des Klagsverbands ein offenes Thema. Die österreichische Gebärdensprache sei zwar als Minderheitensprache in der Verfassung verankert, die entsprechenden Gesetze für eine Anwendbarkeit in der Praxis würden aber fehlen. Ganz aktuell ist für Frey auch die Frage der Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft. Ankündigungen wie sie derzeit in der oberösterreichischen Landespolitik gemacht werden, seien mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar.
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