Mit einer Novelle des Tiroler Gleichbehandlungsgesetzes soll die EU-Richtlinie zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in Tirol umgesetzt werden. Er begrüße, dass im Entwurf die Tiroler Gleichbehandlungsbeauftragten als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und Unterstützung von Arbeitnehmer_innen der EU vorgesehen seien, erklärt Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands.
Gleichzeitig empfiehlt er aber, die Ressourcen für die Tiroler Gleichbehandlungsbeauftragten aufzustocken, um dem Mehraufwand gerecht zu werden. Immerhin hätten im Jahr 2014 rund 60.000 EU-Bürger_innen in Tirol gelebt, das entspreche einem Anteil von 63 Prozent an der ausländischen Bevölkerung Tirols. (da)
Die Begutachtungsfrist für das Tiroler Gleichbehandlungsgesetz läuft noch bis 10. Mai 2016.
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