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Aktuelle Seite: Start / News / Tiroler Landes-Polizeigesetz: Novelle als Chance für Gleichstellung von Sexarbeiter_innen

Tiroler Landes-Polizeigesetz: Novelle als Chance für Gleichstellung von Sexarbeiter_innen

18. Juli 2016 von Klagsverband

In seiner Stellungnahme zur Novelle des Tiroler Landespolizeigesetzes fordert der Klagsverband einen von Selbstbestimmung und Menschenrechten geprägten Umgang mit den Rechten von Sexarbeiter_innen.

Sicherheit, Gesundheit und Selbstbestimmung sollten als Maßstab gelten, wenn es um die rechtliche Gleichstellung von Sexarbeiter_innen geht. Das betont der Klagsverband in seiner aktuellen Stellungnahme zum Tiroler Landes-Polizeigesetz.

Selbstbestimmung ohne Stigma

Das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen sollte frei von moralischen oder stigmatisierendenVorwürfen geregelt werden, fordert Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands. Nur so könnten Sexarbeiter_innen ihren Beruf selbstbestimmt und ohne Gefährdung der körperlichen und persönlichen Integrität ausüben. Deshalb sollten Vertreter_innen der Berufsgruppe auch einbezogen werden, wenn Gesetze novelliert werden. Auch bei der Wortwahl wäre es laut Frey wichtig, stigmatisierende Begriffe zu vermeiden. Anstatt „Prostitution“ empfiehlt der Klagsverband im aktuellen Begutachtungsentwurf von „sexuellen Dienstleistungen“ zu sprechen. Der Begriff „Prostitutionslokal“ sollte aus denselben Gründen durch „Studio“ ersetzt werden.

Gesetzliche Bestimmungen sollten Gleichstellung fördern

Was die gesetzlichen Bestimmungen betrifft, regt der Klagsverband in seiner Stellungnahme an, die Höhe von Verwaltungsstrafen auf maximal 360 Euro zu beschränken. Im aktuellen Begutachtungsentwurf ist vorgesehen, Höchststrafen von bis zu 4.000 Euro zu verhängen, wenn sexuelle Dienstleistungen unregistriert angeboten werden. Im Wiederholungsfall wären sogar bis zu 8.000 Euro Strafe vorgesehen.

Auch sollte es möglich sein, dass mehr als drei Personen ein Studio eröffnen, das erhöhe die Sicherheit und Selbstbestimmtheit von Sexarbeiter_innen, erklärt Frey.

Menschenrechtliche Vorgaben einhalten

Das Tiroler Landes-Polizeigesetz sollte die Rechte von Sexarbeiter_innen in Einklang mit den völkerrechtlichen Vorgaben der Frauenrechtskonvention CEDAW und der Anti-Rassismus-Konvention CERD regeln, fasst Gleichstellungsexperte Frey zusammen. Der Tiroler Landesregierung rät er noch, Werbung für unsafe-sex Praktiken zu verbieten. Das würde zu mehr Schutz und Sicherheit für Sexarbeiter_innen beitragen. (da)

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands herunterzuladen.

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