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Aktuelle Seite: Startseite / News / Salzburg: Weg frei für Monitoringausschuss

Salzburg: Weg frei für Monitoringausschuss

21. Juli 2016 // von Klagsverband

Die Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes wurde vom Landtag beschlossen, damit ist der Weg frei für die Einrichtung einer Salzburger Monitoringausschuss. Als letztes aller neun Bundesländer hat dann auch Salzburg ein Gremium, das die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Salzburg überwachen soll.

Unabhängigkeit nach internationalen Vorgaben

Der Klagsverband hat in seiner Stellungnahme im Begutachtungsverfahren einmal mehr auf die sogenannten Pariser Prinzipien hingewiesen. Diese Richtlinien der UNO sehen vor, dass nationale Überwachungsgremien auf allen Ebenen unabhängig sein sollten. Dazu gehört auch ein autonom zu verwaltendes Budget für den Monitoringausschuss. Im vorliegenden Gesetz wird die finanzielle Ausstattung des Salzburger Gremiums allerdings nicht erwähnt.

Die Geschäftsstelle des Salzburger Monitoringausschusses im Amt der Landesregierung anzusiedeln, entspreche auch nicht den Forderungen nach Unabhängigkeit, wie sie die Pariser Prinzipien vorsehen, erläutert Volker Frey vom Klagsverband. Er begrüße aber den Schritt des Landes Salzburg, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, und die Einrichtung eines Monitoringausschusses nun umzusetzen, so Frey. (da)

 

 

 

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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