Der nationale Aktionsplan (kurz NAP) Behinderung läuft von 2012 bis 2020 und ist eine Strategie der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifiziert hat.
Alle Farben der Ampel
Nun hat das Sozialministerium eine Zwischenbilanz für die Jahre 2012 bis 2015 präsentiert. In dem Bericht werden sämtliche Maßnahmen des NAP Behinderung aufgelistet. Ihrem Umsetzungsrad entsprechend, werden die Maßnahmen mit Ampelfarben bewertet: Maßnahmen, die umgesetzt wurden, sind grün, jene, die sich noch in der Umsetzungsphase befinden, werden mit gelb gekennzeichnet. Die Farbe rot ist für jene Maßnahmen vorgesehen, die nicht oder noch nicht umgesetzt wurden.
Evaluierung der Maßnahmen ausbauen
Der Dachverband der Behindertenorganisationen ÖAR wurde stellvertretend für die Zivilgesellschaft eingeladen, seine Sichtweise in der Zwischenbilanz darzustellen (ab S. 187). Die ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) regt an, die Maßnahmen des NAP Behinderung alle zwei Jahre zu evaluieren. Die zwei vorgesehenen Zwischenbilanzen seien für den gesamten Zeitraum nicht ausreichend, kritisiert die ÖAR. Um rechtzeitig gegenzusteuern, wenn Maßnahmen nicht wie geplant laufen, erfordere es kürzerer Evaluierungs-Zeiträume.
Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch: Ampel auf rot
Was das Behindertengleichstellungsrecht (BGStG und BEinstG) betrifft, zeigt sich die Bilanz durchwachsen (ab S. 83). Alle Farben der Ampel sind vertreten. Eine Maßnahme, für die sich der Klagsverband seit Jahren stark macht, steht auf rot: Es handelt sich dabei um die Forderung nach einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch im Behindertengleichstellungsrecht.
Ampel auf grün
Als abgeschlossen, also grün, werden drei Maßnahmen angeführt. Dazu gehört der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Als Beispiel wird im Bericht angeführt, dass eine Sammlung von Schlichtungsverfahren anonymisiert im Internet dargestellt wird.
Weiters wird eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderungen bei privaten Versicherungen genannt. Zur Erinnerung: Der Klagsverband hat in diesem Bereich seit 2013 das Verbandsklagerecht.
Als dritte erfolgreich durchgeführte Maßnahme wird die Neugestaltung der Internetseite des Behindertenanwalts angeführt.
Ampel auf gelb
Bei zwei Maßnahmen zeigt die Ampel gelb. Diese Maßnahmen befinden sich laut Zwischenbericht in teilweiser oder vorbereitender Umsetzung. Dazu werden die Verbesserung der Verbandsklagemöglichkeiten gezählt, sowie das Sammeln und der barrierefreie Zugang zu Judikatur zum Behindertengleichstelltungsrecht (BGStG und BGEinStG).
Insgesamt werden von 250 Maßnahmen 58 Prozent als umgesetzt oder in laufender Umsetzung bewertet. (15 zusätzliche Maßnahmen wurden nachträglich in den NAP Behinderung aufgenommen). 34 Prozent befinden sich in teilweiser oder vorbereitender Umsetzung. Bleiben 8 Prozent der Maßnahmen, die derzeit auf rot stehen. (da)
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