De-Institutionalisierung und persönliche Assistenz: Das sind die Schlagworte in einer aktuellen Stellungnahme des Klagsverbands zur Novelle des Kärntner Heimgesetzes. Es gehe darum, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Institutionen zu ermöglichen, kommentiert der Generalsekretär des Klagsverbands Volker Frey die Stellungnahme.
Orientierung bietet dabei die UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifiziert hat. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, die Konvention umzusetzen und einzuhalten. Bei der Staatenprüfung, die jede Konvention vorsieht, wurde Österreich zuletzt im Jahr 2013 unmissverständlich aufgefordert, mehr Anstrengungen für De-Institutionalisierung und Persönliche Assistenz zu unternehmen.
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Titel „Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft“ spricht sich für Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen auch in Bezug auf das Wohnen aus. Auch das Kärntner Heimgesetz sollte nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention novelliert werden, so Frey.
Allerdings müssten dazu auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Persönliche Assistenz ist eine zentrale Bedingung, die es ermöglicht, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausschließlich in besonderen Wohnformen leben müssen. Aber auch Barrierefreiheit bei gemeindenahen Dienstleistungen und Einrichtungen gehört dazu.
Der Klagsverband empfiehlt der Kärntner Landesregierung einen Etappenplan zur De- Institutionalisierung, die im Entwurf vorgesehenen innovativen Projekte seien nicht ausreichend, erklärt Frey. (da)
Kärntner Heimgesetz – zum Herunterladen:
Stellungnahme des Klagsverbands
Begutachtungsentwurf
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