Ein kühles Getränk an einem heißen Sommertag – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Allerdings nicht für einen Wiener Rollstuhlfahrer, der im Juni 2016 in einem Eissalon in Floridsdorf eine Erfrischung kaufen wollte. Bei der Eingangstür war nämlich eine Stufe. Damit war für den Wiener der Zugang nicht möglich, er musste seinen schweißtreibenden Weg fortsetzen und ein anderes barrierefreies Lokal suchen.
„Barrierefreiheit muss überall gelten …
Dem Vorfall folgte eine Beratung bei BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben und eine gesetzlich vorgeschriebene Schlichtung. Zu dem Termin ist die Besitzerin des Eissalons erst gar nicht gekommen un der Rollstuhlfahrer hat mit Unterstützung des Klagsverbands ein Gerichtsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz angestrengt.
Der Verein BIZEPS hat die Klage mit seinem Rechtshilfe-Fonds möglich gemacht. „Barrierefreiheit muss überall gelten, nicht nur an ausgewählten Orten“, erklärt der Kläger seine Motivation für das Gerichtsverfahren.
… und darf nicht von einer persönlichen Laune abhängen.“
„Ein klarer Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit“, war das für Andrea Ludwig, die Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband. Die Besitzerin des Eissalons hat nun, noch vor der ersten mündlichen Verhandlung, den geforderten Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro bezahlt.
Das Risiko die Klage zu verlieren, war hoch für den Eissalon, auch weil es mit wenig Aufwand möglich gewesen wäre, hier Barrierefreiheit herzustellen“, ist Andrea Ludwig überzeugt. Mit einer vorzeitigen Zahlung konnte ein Urteil verhindert werden. „Viel wichtiger ist aber die Frage, ob die Besitzerin des Eissalons verstanden hat, dass Barrierefreiheit nicht von einer persönlichen Laune abhängen darf“, erklärt die Juristin.
Ein Jahr später: unzumutbare Lösungen für den barrierefreien Zugang
Ein Lokalaugenschein im 21. Wiener Gemeindebezirk ein Jahr später zeigt: Beim Eingang zum Eissalon gibt es jetzt ein Klingel. Wenn eine Rollstuhlfahrerin oder ein Rollstuhlfahrer klingelt, kommen Mitarbeiter_innen und bieten Hilfe an, zB den Rollstuhl über die Stufe zu tragen. Bei elektrischen Rollstühlen, die leer bis zu 100 kg wiegen können, ein gefährliches Unterfangen. Die mobile Rampe, die dann doch noch aufgelegt wurde, ermöglichte dann den Zugang zum Lokal.
Dementsprechend irritiert zeigt sich der Kläger: „Das Geld war für mich zweitrangig. Ich wollte ein Umdenken bei der Besitzerin des Eissalons bewirken. Das ist leider nicht gelungen.“
Barrierefreiheits-Gesetz mit Lücken
Neben uneinsichtigen Geschäftsbetreiber_innen ist auch die österreichische Gesetzeslage mitverantwortlich, dass immer wieder inakzeptable Lösungen bei der Barrierefreiheit von Geschäften gewählt werden: In Österreich ist seit 1. Jänner 2016 Barrierefreiheit im vollen Umfang in der Privatwirtschaft gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Klage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
Das Gesetz hat jedoch Lücken: Bei erfolgreichem Ausgang vor Gericht erhält die Klägerin oder der Kläger einen Schadenersatz, die Barriere muss aber nicht beseitigt werden. (da)