In den vergangenen Monaten sind immer häufiger Schlagzeilen in den Medien erschienen, in denen von Zutrittsverboten für Flüchtlinge die Rede war – in Schwimmbäder, Lokale, Freizeiteinrichtungen.
(Auf dem Bild sind von links nach rechts zu sehen: Maria Sojer-Stani, Volker Frey, Wilfried Raith)
Lokalverbote für Flüchtlinge in Salzburg
Wilfried Raith konnte bei der Veranstaltung in Salzburg aus eigener Erfahrung berichten, wie versucht wird, Flüchtlinge vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen. Sein persönlicher Assistent, ein anerkannter Flüchtling, hat bei Konzertbesuchen regelmäßig Probleme mit dem Einlass. Das führt dazu, dass auch Wilfried Raith, ein Rollstuhlfahrer, nicht an der Kulturveranstaltung teilnehmen kann.
Für Volker Frey ist das ein klassischer Fall von einer Diskriminierung aufgrund eines Naheverhältnisses. Bei der Diskussion in Salzburg hat Frey betont, dass es dazu bereits eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gibt und damit klargestellt wurde, dass Diskriminierungsverbote weit auszulegen sind. Auch der Klagsverband hat bereits ein Verfahren geführt, bei dem mehrere Personen einer Gruppe aufgrund ihres Naheverhältnisses diskriminiert wurden.
Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit
Volker Frey hat in Salzburg einmal mehr betont, dass für ihn die Diskriminierung von Flüchtlingen ganz klar eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft ist und somit ins österreichische Gleichstellungsrecht fällt. Allerdings wurde dieses Frage bislang noch von keinem Gericht geklärt.
Und damit wurde auch gleich ein weiteres, wichtiges Thema in diesem Zusammenhang angesprochen: Das österreichische Gleichstellungsrecht ist auf Schadenersatzklagen von Einzelpersonen ausgerichtet. Gerade Flüchtlinge gehören aber zur schwächsten Gruppe in unserer Gesellschaft und ein langwieriges und unsicheres Gerichtsverfahren ist einer Person ohne abgesichertem Aufenthaltsstatus kaum zuzumuten.
(Auf dem Bild zu sehen von links nach rechts: Maria Sojer-Stani, Sieglinde Gruber, Volker Frey, Wilfried Raith)
Bei den Ausführungen ist sehr schnell deutlich geworden, dass das Gleichstellungsrecht nur einen sehr begrenzten Wirkungskreis hat und viele Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen, die Flüchtlinge und Asylwerbende erleben, nicht auf diesem Weg beseitigt werden können.
Einschränkung von Grundrechten
Das hat auch Maria Sojer-Stani, die Leiterin des ABZ – Haus der Möglichkeiten und bis vor Kurzem Sprecherin der Plattform Menschenrechte noch einmal betont. Sie hat darauf hingewiesen, dass viele Grundrechte aufgrund des Flüchtlingsstatus eingeschränkt sind. Zahlreiche Personen würden sich wegen solcher Ungleichbehandlungen an die Plattform Menschenrechte wenden. Als besonders brennendes, weil existenzielles Problem, nannte sie die Kürzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
Volker Frey zeigte sich überzeugt, dass die Kürzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung rechtlich bekämpft werden könnte. Solange das nicht passiere, würden weitere Bundesländer mit dieser Maßnahme nachziehen, so Frey.
Das zahlreich erschienene Publikum ist mit vielfältigen Fragen an das Podium herangetreten. Nicht immer konnte das Gleichstellungsrecht zufriedenstellende Antworten geben, aber mit der Antidiskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg und der Plattform Menschenrechte sind kompetente Ansprechpersonen vor Ort, die Hilfestellung für viele Fragen geben können.
(Auf dem Bild ist das Publikum zu sehen.)
Wir bedanken uns bei der Plattform Menschenrechte und der Antidiskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg für die Einladung und die gute Zusammenarbeit!
Fotos: Antidiskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg
Bereits am 19. Oktober 2017 diskutiert der Klagsverband wieder, das Thema: Staatsbürgerschaft. Passwort für Gleichstellung?