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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / UN-BRK: Stellungnahme des Klagsverbands zu den allgemeinen Empfehlungen

UN-BRK: Stellungnahme des Klagsverbands zu den allgemeinen Empfehlungen

5. Dezember 2017 // von Klagsverband

Die Stellungnahme des Klagsverbandes

Der Fokus der Stellungnahme liegt auf einer Kombination aus Inputs aus Wissenschaft und Praxis, mit dem Ziel, die Perspektive der österreichischen Zivilgesellschaft in die endgültige Fassung der Empfehlungen einfließen zu lassen.

Die Stellungnahme konzentriert sich auf bestimmte Teilbereiche, die in der Expertise der Autorin und des Teams des Klagsverbandes liegen, mit der Hoffnung so auch tatsächlich Eingang in die endgültige Fassung zu finden.

In diesem Sinne liegt der Fokus unter anderem auf Teilaspekten des Artikel 13, die noch nicht in den Empfehlungen enthalten waren, aber auch speziell auf dem Thema Gleichstellung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen privater Vertragspartner, wie Lebensversicherungen, aber auch ganz allgemein.

Dieser Bereich ist insofern schwierig, als die Vertragsstaaten hier weniger direkt handeln können als im öffentlichen Bereich. Umso wichtiger erscheint es, in den allgemeinen Empfehlungen explizit darauf einzugehen und Anregungen zu liefern, wie auch hier umfassende Gleichstellung sichergestellt werden kann. Dabei soll neben Gesetzgebung auch auf andere Instrumente, wie Bewusstseinsbildung und Kooperation mit den verschiedenen Interessenvertretungen zurückgegriffen werden.

Andere Themen der Stellungnahme sind die Bedeutung eines klaren Verständnisses von angemessenen Vorkehrungen als Teil der Antidiskriminierungsvorkehrungen, ein vollständigeres Bild von Artikel 27 (Recht auf Arbeit und Beschäftigung) und Überlegungen zu dem Verhältnis der Begriffe Inklusion und  Gleichstellung zueinander.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Empfehlungen eine Stütze für zukünftige Argumentationen des Klagsverbandes darstellen werden. Aufgrund ihrer universellen Natur werden sie nicht direkt umgesetzt werden können, liefern aber doch durchaus klare Ansagen für zukünftige Gesetzesnovellen und die Praxis.

Die Stellungnahme entstand auf Initiative einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin des Klagsverbandes, im Rahmen deren Doktoratsstudiums in internationalem Behindertenrecht und wurde auch mit Mitgliedsvereinen des Klagsverbandes vorab diskutiert.

Wir bedanken uns bei Sarah Hofmayer für ihre Unterstützung!

Die Stellungnahme des Klagsverbands können Sie hier lesen (auf Englisch).

Text: Sarah Hofmayer

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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