Zuerst die gute Nachricht: Österreich gehört zu 44 von 193 UNO-Mitgliedsstaaten, die ihren finanziellen Beitrag vorschriftsmäßig geleistet haben. Aufgrund der fehlenden Zahlungen der anderen Staaten sind jedoch mehrere UN-Überprüfungsmechanismen von wichtigen Menschenrechtsverträgen in Gefahr.
Die Herbst-Sitzungen mehrer Expert_innen-Komitees drohen abgesagt zu werden. Dazu gehört auch die Sitzung zur Überprüfung der Umsetzung der Antirassismus-Konvention (CERD), die Ende des Jahres 2019 hätte stattfinden sollen. Die Staatenprüfung Österreichs durch das UN-Frauenrechtskomitee findet am 10. Juli 2019 statt und ist von den Absagen bzw. Verschiebungen nicht betroffen.
Die Überprüfungs-Mechanismen der Vereinten Nationen durch unabhängige Expert_innen-Komitees gehören zu den Schlüsselaufgaben der UNO im Menschenrechtsbereich. Für die Zivilgesellschaft sind sie ein wichtiges Lobbying-Instrument. Einerseits sind NGOs selber eingeladen, einen sogenannten Schattenbericht zu verfassen und dem jeweiligen Komitee als wichtige Ergänzung zum offiziellen Staatenbericht vorzulegen. Andererseits können die Abschließenden Bemerkungen des Komitees nach der Staatenprüfung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Menschenrechtssituation im jeweiligen Land zu verbessern.
Der Klagsverband beteiligt sich regelmäßig an Schattenberichten und hat zuletzt den NGO-Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention koordiniert.
Nun gibt es die Möglichkeit, einen offenen Brief zu unterschreiben in dem gefordert wird, dass die Finanzierung und der geplante Ablauf der UN-Menschenrechts-Überprüfungen sichergestellt wird. (da)
Hier kann der offene Brief heruntergeladen werden.
Hier kann der offenen Brief unterzeichnet werden.