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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention

16. November 2020 // von Klagsverband

Das Europarats-Abkommen zum Schutz vor Gewalt an Frauen gibt es jetzt in leichter Sprache.

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt, zum Schutz von Opfern und zur Strafverfolgung.

Nun gibt es die Istanbul-Konvention auch in leichter Sprache. Das Bochumer Zentrum für Disability Studies hat eine Übersetzung erstellt.

Istanbul-Konvention in leichter Sprache zum Herunterladen.

Istanbul-Konvention – Infos in schwerer Sprache

Die Istanbul-Konvention ist am 1. August 2014 in Kraft getreten, Österreich hat sie bereits 2013 ratifiziert.

Die Konvention enthält weitreichende Verpflichtungen zur Prävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Vorgaben betreffen unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Schaffung adäquater Hilfseinrichtungen, die strafgerichtliche Verfolgung von Gewalthandlungen und die Unterstützung von Opfern im Strafprozess.

Die Regelungen umfassen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, also körperliche, psychische und sexuelle Gewalt – ebenso wie alle Erscheinungsbilder, wie zum Beispiel häusliche Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung und weibliche Genitalverstümmelung.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Vertragsstaaten wird regelmäßig evaluiert. Österreich wurde 2016 gemeinsam mit Monaco als eines der ersten Länder geprüft.

Die Ergebnisse sowie weitere Informationen zur Istanbul-Konvention in schwerer Sprache gibt es beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser. (da, Quelle: Bundeskanzleramt Frauen)

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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