• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / A-Status für Volksanwaltschaft

A-Status für Volksanwaltschaft

6. Mai 2022 // von da

Jahrelange menschenrechtliche Forderung damit erfüllt, Jahresbericht 2021 mit interessanten Fällen

Die Volksanwaltschaft habe bekannt gegeben, dass sie nun als Menschenrechtsinstitution den sogenannten „A-Status“ zugesprochen bekommen hat. Das bedeutet eine vollkommene Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen.

Diese wurden 1993 von der UNO verabschiedet und enthalten eine Reihe von Grundsätzen, wie nationale Menschenrechtsinstitute gestaltet sein müssen. Diesen Richtlinien zufolge, sollen Institutionen wie die Volksanwaltschaft aber zB auch die Monitoringausschüsse über eine juristische Grundlage, einen klaren Auftrag sowie eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen. Gefordert wird auch Unabhängigkeit gegenüber der Regierung und eine pluralistische Zusammensetzung.

Die Nicht-Erfüllung der Pariser Prinzipien durch die Volksanwaltschaft wurde im Rahmen von Menschenrechtsüberprügungen wie zB der Universal Periodic Review (UPR) aber auch vom UN-Anti-Rassismus-Komitee oder vom Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen regelmäßig gemahnt und war auch ein jahrelang wiederkehrende Forderung des Klagsverbands bei Stellungnahmen und Schattenberichten.

Eine Institution mit A-Status, kann Mitwirkungsrechte in verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen wahrnehmen. Seit April 2022 zählt die Volksanwaltschaft zu den 90 von insgesamt 120 akkreditierten Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, die Mitglied der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI sind, denen A-Status verliehen wurde.

Jahresbericht 2021

Im aktuellen Jahresbericht der Volksanwaltschaft werden zahlreiche interessante Fälle aus dem Bereich Antidiskriminierung und Gleichstellung geschildert. U.a. geht es um das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben und transidente Personen (S. 221), über das wir auch laufend berichten und um den Fall einer gehörlosen Elementarpädagogin, die für die Dolmetschkosten in ihrer Ausbildung keine staatliche Beihilfe bekommen hat (S. 238). Auch ein Trans-Mann hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil er bei der Stellungskommission für das Österreichische Bundesheer aufgrund seines Geschlechts in einem ersten Schritt als“ automatisch untauglich“ galt. (S. 176).

Hier können Sie den Jahresbericht der Volkswanwaltschaft 2021 herunterladen.

Vorheriger Beitrag: «Einladung zur Veranstaltung "Der Klagsverband diskutiert: Das Menschenrecht auf Wohnen" Das Menschenrecht auf Wohnen
Nächster Beitrag: Wie SLAPPs die europäische Demokratie bedrohen »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.