Jahrelange menschenrechtliche Forderung damit erfüllt, Jahresbericht 2021 mit interessanten Fällen
Die Volksanwaltschaft habe bekannt gegeben, dass sie nun als Menschenrechtsinstitution den sogenannten „A-Status“ zugesprochen bekommen hat. Das bedeutet eine vollkommene Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen.
Diese wurden 1993 von der UNO verabschiedet und enthalten eine Reihe von Grundsätzen, wie nationale Menschenrechtsinstitute gestaltet sein müssen. Diesen Richtlinien zufolge, sollen Institutionen wie die Volksanwaltschaft aber zB auch die Monitoringausschüsse über eine juristische Grundlage, einen klaren Auftrag sowie eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen. Gefordert wird auch Unabhängigkeit gegenüber der Regierung und eine pluralistische Zusammensetzung.
Die Nicht-Erfüllung der Pariser Prinzipien durch die Volksanwaltschaft wurde im Rahmen von Menschenrechtsüberprügungen wie zB der Universal Periodic Review (UPR) aber auch vom UN-Anti-Rassismus-Komitee oder vom Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen regelmäßig gemahnt und war auch ein jahrelang wiederkehrende Forderung des Klagsverbands bei Stellungnahmen und Schattenberichten.
Eine Institution mit A-Status, kann Mitwirkungsrechte in verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen wahrnehmen. Seit April 2022 zählt die Volksanwaltschaft zu den 90 von insgesamt 120 akkreditierten Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, die Mitglied der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI sind, denen A-Status verliehen wurde.
Jahresbericht 2021
Im aktuellen Jahresbericht der Volksanwaltschaft werden zahlreiche interessante Fälle aus dem Bereich Antidiskriminierung und Gleichstellung geschildert. U.a. geht es um das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben und transidente Personen (S. 221), über das wir auch laufend berichten und um den Fall einer gehörlosen Elementarpädagogin, die für die Dolmetschkosten in ihrer Ausbildung keine staatliche Beihilfe bekommen hat (S. 238). Auch ein Trans-Mann hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil er bei der Stellungskommission für das Österreichische Bundesheer aufgrund seines Geschlechts in einem ersten Schritt als“ automatisch untauglich“ galt. (S. 176).
Hier können Sie den Jahresbericht der Volkswanwaltschaft 2021 herunterladen.