Im Salzburger Menschenrechts-Bericht 2023 lassen wir unsere gewonnenen Gerichtsverfahren des letzten Jahres Revue passieren. Auch ein Urteil aus dem Jahr 2022 hat es in den Bericht geschafft. Hier lesen Sie Artikel 3 von 5 aus dem Menschenrechts-Bericht der Plattform Menschenrechte Salzburg.
Barrierefreies Hotelzimmer nur zu einem höheren Preis?
Ein Urteil aus dem Jahr 2022 stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen auch bei Dienstleistungen im Tourismus gleichbehandelt werden müssen. Klägerin war die Salzburgerin Monika Schmerold vom Verein knack:punkt, einer Mitgliedsorganisation des Klagsverbands.
Das Handelsgericht Wien hat es als Diskriminierung eingestuft, dass eine Rollstuhlnutzerin ein barrierefreies Hotelzimmer nur gegen Aufpreis buchen konnte. Die Salzburgerin hatte mit Unterstützung des Klagsverbands gegen diese Ungleichbehandlung geklagt. Das Gericht hat bestätigt: Hotels dürfen Menschen, die ein barrierefreies Zimmer benötigen, keinen höheren Preis verrechnen als Gästen ohne Behinderung, die ein günstiges Standardzimmer hätten buchen können. Sonst stellt das eine Diskriminierung nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz dar, aus der Schadenersatzforderungen resultieren können.
Theresa Hammer hat das Verfahren für den Klagsverband geführt: „Das Urteil macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen keinen höheren Preis für Barrierefreiheit zahlen dürfen. Auch Hotels sind daher gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Zimmer zu fairen Konditionen anzubieten.“
Was ist passiert?
Die Klägerin Monika Schmerold hat für einen Aufenthalt in Wien im Internet ein Zimmer bei einer großen Hotelkette reserviert und auch darauf hingewiesen, dass sie ein barrierefreies Zimmer braucht. Das Hotel hat sie am nächsten Tag kontaktiert, um ihr mit- zuteilen, dass es barrierefreie Zimmer nur in einer höheren Kategorie und damit zum Aufpreis von 20 Euro pro Nacht gebe.
Kein Einzelfall
Diese Art der Ungleichbehandlung ist kein Einzelfall, sondern für viele Menschen mit Behinderungen Alltag. Sie können bei Dienstleistungen nicht auswählen und werden, wie im aktuellen Fall, gezwungen für Barrierefreiheit einen Aufpreis zu zahlen. „Barrierefreiheit muss auch in einer günstigen Zimmerkategorie Standard sein“, erläutert Hammer. Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Dienstleistungen dürfe von Unternehmen nicht als Mehraufwand verrechnet werden.
Dieser Beitrag beruht auf einem früheren Artikel von Daniela Almer. Sie war bis Oktober 2022 wirtschaftliche Geschäftsführerin des Klagsverbands und hat seit 2010 die Öffentlichkeitsarbeit geleitet.
Hier lesen Sie den ganzen Menschenrechts-Bericht 2023 der Plattform Menschenrechte Salzburg