EU-Kommission rügt fehlende Umsetzung der „Standards-Richtlinien“ zur Stärkung der Gleichbehandlungsstellen.

Die 27 EU-Mitgliedsstaaten hätten bis spätestens Juni 2026 zwei zentrale EU-Richtlinien zur Stärkung der Rechte diskriminierter Personen („Standards-Richtlinien“) umsetzen müssen. Österreich versäumte diese Frist – genauso wie 21 andere EU-Staaten. Die EU-Kommission leitete nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen alle säumigen EU-Staaten ein.
Was sind die „Standards-Richtlinien“?
In den sogenannten „Standards-Richtlinien“[1] schreibt die Europäische Union erstmals verpflichtende Mindestanforderungen für staatliche Gleichbehandlungsstellen vor: Die Mitgliedsstaaten müssen unter anderem die umfassende Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit und die Ausstattung mit ausreichenden Ressourcen gesetzlich verankern. Auch Klagerechte für die Gleichbehandlungsstellen sehen die Richtlinien vor, damit diese die Rechte der von Diskriminierung Betroffenen effektiv durchsetzen können.
Der Klagsverband begrüßt die Stärkung der Gleichbehandlungsstellen auf Bundes- und Länderebene und setzte sich daher in den letzten Jahren bereits für eine gute Umsetzung der Richtlinien ein. So brachten wir in den letzten Monaten auch Stellungnahmen zu den ersten fünf Gesetzesentwürfen verschiedener Bundesländer zur Umsetzung der Standards-Richtlinien ein.
Vertragsverletzungsverfahren: So geht es weiter
Als ersten Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren richtet die EU-Kommission Aufforderungsschreiben an die säumigen Mitgliedstaaten. Diese haben anschließend zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Geschieht das nicht, folgt eine förmliche Aufforderung der Kommission, das EU-Recht einzuhalten. Kommt ein Staat dieser Aufforderung ebenfalls nicht nach, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Auch Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie ist überfällig
Österreich hat auch die Frist für die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie[2] am 7. Juni 2026 verstreichen lassen, ohne sie umzusetzen. Diese Richtlinie soll mit zahlreichen Maßnahmen die Lücke zwischen den Einkommen von Männern und Frauen in der Europäischen Union schließen. In Österreich gibt es bis dato aber keinen veröffentlichten Gesetzesentwurf. Was das für Arbeitnehmerinnen in Österreich bedeutet, hat Thomas Mördinger vom Klagsverband im Juni mit Expertinnen der Arbeiterkammer und der Gleichbehandlungsanwaltschaft diskutiert.
Quellen:
[1] RL 2024/1500 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen; RL 2024/1499 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung und ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
[2] RL 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen

