Das Verfassungsgericht Polens hatte eine Verordnung zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtliche Ehen polnischer Staatsbürger gekippt.

Polens Regierung beabsichtigt offenbar, eine umstrittene Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht anzuerkennen, die gegen ein durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigtes Recht homosexueller Menschen verstößt. Formal allerdings nicht wegen dieses Verstoßes gegen EU-Recht, sondern weil zwei der drei an dem Urteil mitwirkenden und der früheren nationalkonservativen PiS-Regierung nahestehende Richter nach Ansicht der aktuellen Regierung verfassungswidrig ins Amt gekommen wären. Schon davor hatte die jetzige Regierung die meisten Urteile des Verfassungsgerichts nicht im Gesetzesblatt veröffentlicht. Diese erlangten auf diese Weise keine Rechtskraft. Damit dürfte auch die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen in Polen aufrecht bleiben.
Erfolg für Polens LGBTQIA+ Gemeinschaft
Im November 2025 hatte der EuGH über eine vom Obersten Verwaltungsgericht Polens eingebrachte Vorlage entschieden. Zwei polnische Männer, die in Berlin geheiratet hatten, hatten auf Anerkennung dieser Ehe auch in Polen geklagt und das Verwaltungsgericht legte die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichthof vor. Laut EuGH müssen demnach alle EU-Mitgliedsstaaten gleichgeschlechtliche Ehen, die ihre Staatsangehörigen in anderen EU-Staaten eingegangen sind, auch dann anerkennen, wenn es in diesem Staat noch keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Der Klagsverband berichtete.
Daraufhin fällte das Oberste Verwaltungsgericht Polens im März ein dem EuGH-Spruch entsprechendes Urteil, wonach Polen zur Anerkennung solcher Ehen verpflichtet sei. Im Mai konnten daher die beiden Kläger ihre Ehe in Warschau offiziell eintragen lassen, 183 andere Paare folgten bis Ende Juli. Ebenfalls im Mai erließ Polens Digitalminister Krzystof Gawkowski eine Verordnung, wonach ab Ende August das Online-Formular zur Beantragung der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen auch die Kategorien Mann-Mann und Frau-Frau zu enthalten habe.
Diese Verordnung brachten Parlamentsabgeordnete der PiS vor das Verfassungsgericht, das sich schon zuvor mehrfach über den EuGH hinweggesetzt hatte. Der EuGH hatte deswegen Polen auch bereits im Dezember 2025 verurteilt. Wie erwartet erklärte das parteipolitisch kompromittierte Verfassungsgericht die Verordnung schließlich Ende Juli als Verstoß gegen Polens Verfassung, die die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau definiere. Das sollte die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verhindern, wird nun aber keine weiteren Folgen haben.
Präsident verhindert eingetragene Partnerschaften
Einen tatsächlichen Rückschlag musste Polens LGBTQIA+ Community hingegen ebenfalls im Juli hinnehmen. Polens ebenfalls der PiS nahestehender Präsident Karol Nawrocki hatte ein Gesetz zur Schaffung einer eingetragenen Partnerschaft per Veto verhindert, das auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen gestanden wäre.

