Laut ÖBR gehen inhaltliche Eckpfeiler der von Bildungsminister Wiederkehr angekündigten Reform trotz offener Baustellen in die richtige Richtung.

Im Frühjahr kündigte Bildungsminister Wiederkehr weitere Reformpläne zur Inklusiven Bildung an. Wie der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) berichtet, gibt es nun auch Bewegung bei dem Vorhaben. Bei den inhaltlichen Eckpfeilern gehe es laut ÖBR trotz offener Baustellen in die richtige Richtung.
Der ÖBR fordert baldige konkrete Ergebnisse und vor allem eine Reform der Inklusiven Pädagogik und einen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schüler*innen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf. „Österreich verpflichtete sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten. Daran muss sich auch diese Reform messen lassen“, erklärt ÖBR-Präsident Klaus Widl.
Der Klagsverband wird die angekündigten Reformen des Bildungsministers daher kritisch verfolgen. Denn gerade der Bildungsbereich ist zentral für Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Diskriminierung bei Bildung als Dauerbrenner
Diskriminierung und fehlende Inklusion von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen im Bildungsbereich beschäftigen den Klagsverband intensiv. Uns erreichen regelmäßig Fälle vom Kindergarten bis zum Studium an einer Universität. Oft geht es dabei um strukturelle Diskriminierung im stark segregierten österreichischen Bildungssystem (Stichwort: Sonderschulen). Wegen der zahlreichen Defizite in Bezug auf Inklusive Bildung rügen daher auch regelmäßig menschenrechtliche Institutionen Österreich, so auch der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention im letzten Bericht zur Lage in Österreich.
Gerade fehlende angemessene Vorkehrungen und bedarfsgerechte Unterstützung stellen aber auch oft Diskriminierungen nach den österreichischen Antidiskriminierungsgesetzen dar. Daher führte der Klagsverband vor einigen Jahren die erste Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Österreichs. In dem rechtskräftigen Urteil stellte damals das Gericht die fehlende Persönliche Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen in Bundesschulen als Diskriminierung fest. In der Folge kam es zur Anpassung der Rahmenbedingungen durch das Bildungsministerium.

