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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Zwischenstand bei Etappenplänen zur Barrierefreiheit von Bundesgebäuden

Zwischenstand bei Etappenplänen zur Barrierefreiheit von Bundesgebäuden

14. Juli 2008 // von Volker Frey

Im Sozialausschuss am 17. Juni 2008 berichtete Sozialminister Erwin Buchinger über den Etappenplan Bundesbauten, den der Bund gemäß § 8 Abs 2 Behindertengleichstellungsgesetz bereits bis 31. Dezember 2006 hätte vorlegen müssen.

Mit Ausnahme des Bundesministeriums für Landesverteidigung haben inzwischen alle Ministerien Etappenpläne vorgelegt. In den Plänen des Bundeskanzleramts und des „Lebensministeriums“ fehlen allerdings die Zeitpläne, bis wann die Barrierefreiheit erreicht werden soll.

Vorreiter sind die Präsidentschaftskanzlei, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof. Sie sind nach eigenen Angaben bereits barrierefrei zugänglich.

Die Etappenpläne der Bundesministerien sind als Anhang zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen der Grünen auf der Website des Parlaments veröffentlicht.

Wie sind sie inhaltlich zu bewerten?

Die vorgelegten Etappenpläne sind, was ihren Umfang, Details und die erfassten Gebäude anlangt, sehr unterschiedlich.

So betont der Etappenplan des Bundesministeriums für Finanzen unter 3.1 ausdrücklich, dass der Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt nicht vom Etappenplan umfasst ist. Es bleibt offen, ob damit zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Barrierefreiheit von Gebäuden nur bezüglich der KundInnen, nicht aber im Sinne der Beschäftigten angestrebt wird.

Bei einer Stichprobe im Etappenplan des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend ergab sich, dass nur die Zentralstellen, nicht aber nachgeordnete Dienststellen oder ausgegliederte Einrichtungen, die aber unter 100%-igem Bundeseinfluss stehen, berücksichtigt wurden. So fehlen die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) und die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes.

Der Etappenplan des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten betont die Barrierefreiheit seiner zentralen Ansprechstellen für KundInnen. Bei einzelnen Räumlichkeiten, außerhalb der Bereiche des allgemeinen Kundenverkehrs, ergeben sich Schwierigkeiten bei der Herstellung von Barrierefreiheit aufgrund des Denkmalschutzes und wegen des Sicherheitskonzepts des Ministeriums.

Neben dem „Etappenplan Bundesbauten“ gibt es auch einen „Etappenplan Verkehr“. Im Zusammenhang mit diesem wies das Verkehrsministerium jede Zuständigkeit von sich. Es stützte sich auf die Vollziehungsklausel im § 20 des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Fazit

Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Etappenplänen hat jedenfalls den Stein ins Rollen gebracht. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich. Die Etappenpläne werden auf drei Ebenen längerfristig zu beobachten sein:

  • Umfassen die Etappenpläne alle relevanten Bundesbauten und Verkehrsmittel? Sind sie ausreichend?
  • Werden die Etappenpläne auch umgesetzt?
  • Wird das Ziel der Barrierefreiheit auch bei Umbauten bereits barrierefreier Bauten beachtet?
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