• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Salzburg kann brandneue EuGH-Urteile als erstes umsetzen

Salzburg kann brandneue EuGH-Urteile als erstes umsetzen

7. August 2008 von Volker Frey

Nicht nur TrägerInnen eines Merkmals sind vor Diskriminierung geschützt. Rechtsfolgen müssen auch für Androhung von Benachteiligungen abschreckend sein – ohne dass sich eine Einzelperson einer diskriminierenden Situation aussetzt.

salzburg_kleinSalzburg arbeitet gerade an einer Novelle zu seinem Gleichbehandlungsgesetz. Damit hat es als erster österreichischer Gesetzgeber die Chance, die beiden jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um zusetzen.

Im Fall Coleman entschied der EuGH, dass auch dann eine Diskriminierung vorliegt, wenn die betroffene Person ein geschütztes Merkmal nicht selbst besitzt, sondern wegen eines behinderten Sohnes in der Arbeit benachteiligt wird. Im Fall Feryn stellte der EuGH klar, dass eine Diskriminierung auch dann vorliegt, wenn eine benachteiligende Aussage (im konkreten Fall: keine MigrantInnen einzustellen) eine ganze Gruppe betrifft. Es ist also nicht mehr nötig, dass sich eine konkrete Person einer diskriminierenden Situation aussetzt, um gegen ein solches Verhalten vorgehen zu können.

Diese beiden Urteile haben Auswirkungen auf alle österreichischen Antidiskriminierungsgesetze. Salzburg hat als erstes die Möglichkeit, sein landes-Gleichbehandlungsgesetz europarechtskonform zu formulieren. Die Stellungnahme des Klagsverbands zum Entwurf einer Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes (alternativ der Text im word-Format) leistet einen Beitrag.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz