Salzburg arbeitet gerade an einer Novelle zu seinem Gleichbehandlungsgesetz. Damit hat es als erster österreichischer Gesetzgeber die Chance, die beiden jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um zusetzen.
Im Fall Coleman entschied der EuGH, dass auch dann eine Diskriminierung vorliegt, wenn die betroffene Person ein geschütztes Merkmal nicht selbst besitzt, sondern wegen eines behinderten Sohnes in der Arbeit benachteiligt wird. Im Fall Feryn stellte der EuGH klar, dass eine Diskriminierung auch dann vorliegt, wenn eine benachteiligende Aussage (im konkreten Fall: keine MigrantInnen einzustellen) eine ganze Gruppe betrifft. Es ist also nicht mehr nötig, dass sich eine konkrete Person einer diskriminierenden Situation aussetzt, um gegen ein solches Verhalten vorgehen zu können.
Diese beiden Urteile haben Auswirkungen auf alle österreichischen Antidiskriminierungsgesetze. Salzburg hat als erstes die Möglichkeit, sein landes-Gleichbehandlungsgesetz europarechtskonform zu formulieren. Die Stellungnahme des Klagsverbands zum Entwurf einer Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes (alternativ der Text im word-Format) leistet einen Beitrag.