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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Europäische Grundrechteagentur (EFRA) veröffentlicht EU-Rassismusbericht 2006

Europäische Grundrechteagentur (EFRA) veröffentlicht EU-Rassismusbericht 2006

4. September 2007 // von Volker Frey

Der Bericht, der vorläufig nur auf Englisch erhältlich ist, bietet erstmals Daten zur Anwendung der Antirassismus-Richtlinie und einen Überblick über die Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten. Hauptproblem bei der Erstellung des Berichts waren mangelnde und uneinheitliche Daten, die auf mangelhafte Umsetzung, verschiedene Rechtssysteme und sehr unterschiedliche Anzahl von entschiedenen Fällen zurückzuführen sind.

Die österreichischen Ergebnisse

Die österreichischen Daten stammen vom nationalen Focal Point. Dieser erstellt jährliche und themenbezogene Berichte an die EFRA, die den Ländervergleich vornimmt.

Österreichs findet sich im Mittelfeld der Länder, in denen rassistische Diskriminierung – in wenigen Fällen und mit eher schwachen Sanktionen – geahndet wurde. Zu dieser Gruppe zählen auch Belgien, Dänemark und Lettland. Außerdem ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft – trotz der fehlenden verfassungsrechtlichen Absicherung – eine sehr aktive unabhängige Stelle im Sinne der Antirassismus-Richtlinie.

Weitere Themen

Interessant ist, dass in drei Staaten (Frankreich, Tschechien und Ungarn) „Personal Testing“ als Beweismittel vor Gericht anerkannt wurde. Besteht der Verdacht, dass ein Unternehmen einen Bewerber/eine Bewerberin aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit mitgeteilt hat, eine Stelle sei bereits besetzt worden, sendet eine NGO einen Lebenslauf mit gleichen Qualifikationen. Ist der Job dann wieder zu vergeben, liegt wahrscheinlich eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit vor. Die Fälle in Tschechien und Ungarn betrafen beide Roma.

Neben der Arbeitswelt wurden auch der Wohnungsmarkt, der Bildungssektor und die Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten verglichen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen nationalen Daten ist aber zu berücksichtigen, dass die genannten Zahlen ein verzerrtes Bild vermitteln. Staaten mit einer guten Dokumentation und damit höheren Zahlen sind nicht automatisch rassistischer als solche, in denen keine Daten erhoben werden.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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