Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen sind die Zielgruppen, mit der sich die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in einer Untersuchung beschäftigt hat. In neun EU-Mitgliedsländern (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Lettland, Rumänien, Schweden und Großbritannien) wurden Personen aus diesen beiden Gruppen befragt, in wieweit sie ein unabhängiges Leben führen können und wo sie sich eingeschränkt fühlen.
Die Studie zeigt, dass die Möglichkeiten für ein selbstständiges Leben von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen in den Mitgliedsländern stark variieren.Viele fühlen sich vom Alltagsleben in zahlreichen Bereichen ausgeschlossen. Die Rechte, die in der Behindertenrechtskonvention (BRK) festgeschrieben sind, werden ihnen in keinem der Länder vollständig gewärt.
Untersucht wurden für beide Personengruppen die Bereiche Wohnen, Arbeitsmarkt, rechtliche Vertretung, Betreuung, politische Partizipation und finanzielle Möglichkeiten. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl Menschen mit geistiger Behinderung als auch Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen in allen genannten Bereichen stark benachteiligt sind und nur selten die Wahl oder die Kontrolle über ihr eigenes Leben haben.
Der FRA-Bericht „Choice and control: the right of independent living“ kann im Internet heruntergeladen werden.