Dieser Fall betrifft die Beschwerde von zwei Frauen, die miteinander seit vielen Jahren in einer homosexuellen Beziehung leben, gegen die Verweigerung der Adoption des leiblichen Kindes der einen Partnerin durch die andere (Stiefkindadoption). Nach der österreichischen Rechtslage ist eine Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften – anders als in (auch unverheirateten) verschiedengeschlechtlichen – nur mit der Konsequenz möglich, dass die Partnerin (der Partner) ihre (seine) elterlichen Rechte verliert.
Die kleine Kammer (7 RichterInnen) hat bereits am 1. Dezember 2011 in diesem Fall eine mündliche Verhandlung abgehalten und dann den Fall wegen seiner überragenden Bedeutung für ganz Europa an die Große Kammer (17 RichterInnen) abgetreten. Die Große Kammer des Menschenrechtsgerichthofs ist die allerhöchste gerichtliche Instanz des Kontinents in Menschenrechtsfragen. Am Menschenrechtsgerichtshof sind zur Zeit an die 150.000 Fälle anhängig. Die Große Kammer beschäftigt sich mit gerade einmal mit 19 davon. Die Beschwerdeführer (die beiden Frauen und der Sohn) werden vom Präsident des Rechtskomitees Lambda Dr. Helmut Graupner vertreten.
Die Presseaussendung des Gerichtshofs und das Video der beiden mündlichen Verhandlungen stehen auf der Webseite des Gerichtshofs zur Verfügung.
Quelle: Rechtskomitee Lambda, wwwrklambda.at