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Aktuelle Seite: Start / News / Niederösterreich will Monitoringstelle beschließen

Niederösterreich will Monitoringstelle beschließen

5. November 2012 von Klagsverband

Flankierende Details nötig, damit effektive Arbeit möglich ist.

Die Niederösterreichische Landesregierung hat den Entwurf für ein Nö. Monitoringgesetz inklusive Erläuterungen veröffentlicht. Dazu können noch bis 14. November 2012 Stellungnahmen abgegeben werden.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht in Art. 33 vor, dass die Vertragsstaaten unabhängige Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Konvention einrichten. Aufgrund der bundesstaatlichen Struktur Österreichs sind dafür eine Bundeseinrichtung (Monitoringausschuss) und neun Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern nötig.

Die Kriterien für solche unabhängigen Stellen zur Überwachung internationaler Menschenrechte ist in den so genannten „Pariser Prinzipien“ festgelegt.

Stärken und Schwächen des Entwurfs

Die Besetzung der Monitoringstelle und ihre Aufgaben sind umfassend gesetzlich geregelt. Der Monitoringstelle gehören die Nö. Gleichbehandlungsbeauftragte, Menschen mit Behinderung sowie VertreterInnen von im Bereich der Menschenrechte tätigen NGOs und der Wissenschaft an.

Drei Verbesserungemöglichkeiten sollten bedacht werden:

  • Die Mitglieder der Monitoringstelle sollten die Vorsitzende/den Vorsitzenden aus ihrer Mitte wählen. Der Entwurf sieht vor,  dass die Nö. Gleichbehandlungsbeauftragte Vorsitzende ist.
  • Wenn die Überwachung der UN-Konvention vorgesehen ist, sollten markante Verbesserungen des Diskriminierungsschutzes vorgenommen werden. Im Nö. Antidiskriminierungsgesetz (ADG) sollte ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Behinderung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen eingefügt werden. Derzeit ist Niederösterreich das EINZIGE Bundesland, in dem ein solches fehlt.
  • Schließlich sollte im Nö. ADG auch ein Etappenplan für Land, Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen werden. Diese sollten sich verpflichten, bestehende Barrieren in einer angemessenen Frist zu beseitigen.

Die Stellungnahme des Klagsverbands können Sie hier herunterladen (pdf – Word).

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