Die Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für BürgerInnen von EU-Mitgliedsstaaten will die Europäische Kommission mit neuen gemeinsamen Grundsätzen erreichen. In einer soeben veröffentlichten Empfehlung fordert die Kommission die Staaten auf, gemeinsame Standards für den kollektiven Rechtsschutz in der Europäischen Union zu gewährleisten. Beim kollektiven Rechtsschutz kann eine Vielzahl einzelner Rechtsansprüche, die eine Klagssache betreffen, zusammengefasst werden.
Verschiedene Rechtstraditionen bleiben bestehen
Das gemeinsame Konzept betrifft EU-Recht und bezieht sich sowohl auf Unterlassungs- als auch auf Schadenersatzklagen. Eine Harmonisierung der einzelnen Rechtssysteme in den EU-Staaten ist allerdings nicht beabsichtigt, vielmehr respektiere man die unterschiedlichen Rechtstraditionen, so die Kommission in einer aktuellen Aussendung. Das Ziel dieser Initiative sei lediglich der erleichterte Zugang zum EU-Recht.
Empfehlung sollte in zwei Jahren umgesetzt werden
Die Empfehlung ist unverbindlich, die Kommission ruft die Mitgliedsstaaten allerdings auf, sie innerhalb der nächsten zwei Jahre umzusetzen.
Klagsverband begrüßt Initiative
Der Klagsverband begrüßt diese Initiative der EU-Kommission und hält die Grundsätze in Österreich vor allem beim Antidiskriminierungsrecht für anwendbar. Sie stehen auch nicht im Widerspruch zur österreichischen Rechtstradition. Es liegt nun an der österreichischen Regierung, sich dieser europäischen Initiative anzuschließen und die Grundsätze in den nächsten zwei Jahren umzusetzen.
Die Empfehlung der EU-Kommission kann hier heruntergeladen werden, es handelt sich allerdings noch nicht um die endgültige Version.