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Aktuelle Seite: Start / LL – Leicht lesen / Jahresbericht 2015 LL / Beschwerden an die UNO

Beschwerden an die UNO

Im Jahr 2015 hat sich der Klagsverband sehr viel
mit Beschwerden an die UNO beschäftigt.

UNO ist die Abkürzung für Vereinte Nationen.
Das ist ein Zusammenschluss von fast allen Ländern der Erde.
Die UNO kümmert sich um Frieden
und Sicherheit und Menschenrechte.
Österreich ist Mitglied bei der UNO.

Die UNO hat viele Konventionen gemacht.
Zum Beispiel die Behinderten-Rechts-Konvention.

Konventionen sind Verträge
zwischen der UNO und ihren Mitgliedern.
In den Konventionen steht zum Beispiel,
dass niemand diskriminiert werden darf.
Man kann eine Beschwerde an die UNO schicken,
wenn man findet, dass ein Land eine Konvention nicht einhält.

Warum hat der Klagsverband eine Beschwerde an die UNO geschickt?

Im Jahr 2015 hat der Klagsverband
eine Beschwerde an die UNO geschickt.
Der Klagsverband hat das für einen blinden Mann aus Linz gemacht.

Der Mann fährt jeden Tag mit der Straßenbahn in Linz in die Arbeit.
Er kann die Informationen an der Haltestelle nicht lesen.
Er hat ein Gerät bei sich.
Das Gerät liest ihm vor, was an der Haltestelle steht.
Zum Beispiel, wenn sich die Straßenbahn verspätet.

Vor zwei Jahren hat die Stadt Linz die Straßenbahn-Linie verlängert.
Bei den neuen Haltestellen kann der Mann
sein Gerät nicht mehr verwenden.
Die Baufirma hat die notwendige Technik für das Gerät
bei den neuen Haltestellen nicht eingebaut.
Der blinde Mann weiß deshalb nicht,
ob sich die Straßenbahn verspätet.

Der blinde Mann hat das
als Diskriminierung wegen seiner Behinderung gesehen.
Er hat mit dem Klagsverband gemeinsam
eine Klage bei Gericht gemacht.

Das Gericht hat die Klage geprüft und dann gesagt:
Das ist keine Diskriminierung.
Das Gericht hat gesagt:
Der Mann kann auch zuhause im Internet nachsehen,
ob die Straßenbahn Verspätung hat.

Dann hat ein anderes Gericht
die Klage noch einmal geprüft.

Aber auch das nächste Gericht hat gesagt:
Das ist keine Diskriminierung.

Dann hat es in Österreich kein Gericht mehr gegeben,
dass diese Klage prüfen kann.

Was ist dann passiert?

Als nächstes hat der Klagsverband für den Mann
eine Beschwerde an die UNO geschickt.
Der Klagsverband hat gesagt:
Österreich hält die Behinderten-Rechts-Konvention nicht ein.

Die Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag mit der UNO.
In der Behinderten-Rechts-Konvention steht alles
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Österreich hat die Behinderten-Rechts-Konvention unterschrieben
und muss sich daran halten.

In der Behinderten-Rechts-Konvention steht zum Beispiel,
dass ein öffentliches Verkehrs-Mittel wie die Straßenbahn
barrierefrei sein muss.

Wie ist es mit der Beschwerde weitergegangen?

Bei der UNO hat eine Gruppe von Fachleuten die Beschwerde gelesen.
Die Gruppe von Fachleuten heißt: Komitee.

Das Komitee hat dem Klagsverband einen Brief geschickt.
In dem Brief hat das Komitee geschrieben,
dass Österreich den Vertrag nicht eingehalten hat,
und dass Österreich den blinden Mann diskriminiert hat.

Was hat das Komitee noch gemacht?

Das Komitee hat eine Liste mit Empfehlungen geschickt.
Empfehlungen sind Vorschläge,
was Österreich für Menschen mit Behinderungen verbessern muss.
Diese Empfehlungen sollte die österreichische Regierung umsetzen.

Die Empfehlungen können Sie auf Deutsch und auf Englisch lesen.
Die Empfehlungen gibt es nicht in einfacher Sprache.

Die österreichische Regierung hat bis März 2016 Zeit.
Dann muss sie der UNO berichten,
wie sie die Empfehlungen umsetzen wird.

Die UNO hat noch viele andere Konventionen mit den Ländern gemacht.
Diese Konventionen regeln zum Beispiel die Rechte von Frauen.

Man kann eine Beschwerde machen,
wenn sich die Länder nicht an diese Verträge halten.

Wir haben im Internet erklärt,
wie das geht.

Wann haben wir noch über UNO-Beschwerden geredet?

Die Mitglieds-Vereine des Klagsverbands
treffen sich einmal im Jahr.
Dieses Treffen heißt Klausur.

Bei unserer Klausur im Jahr 2015 haben wir auch darüber geredet,
wie man Beschwerden bei der UNO machen kann
und wann Beschwerden sinnvoll sind.

 

 

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BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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