Der Klagsverband macht Gerichts-Verfahren bei Diskriminierung.
Jedes Gerichts-Verfahren beginnt mit einer Klage,
die wir bei Gericht einbringen.
Im Jahr 2015 haben wir 2 neue Klagen bei Gericht eingebracht.
Klage 1:
Diskriminierung
bei der Wohnungssuche
Bei dieser Klage geht es um eine Frau,
die eine Wohnung sucht.
Die Frau sieht im Internet eine freie Wohnung.
Sie ruft bei der Wohnungs-Vermittlung an.
Die Mitarbeiterin bei der Wohnungs-Vermittlung sagt ihr:
„Die Wohnung ist nicht mehr frei.“
Die Frau kommt nicht aus Österreich.
Sie hat schon oft schlechte Erfahrungen
mit Fremden-Feindlichkeit gemacht.
Deshalb bittet die Frau ihre Arbeitskollegin
auch bei der Wohnungs-Vermittlung anzurufen.
Die Arbeitskollegin kommt aus Österreich.
Als die Arbeitskollegin anruft,
sagt die Mitarbeiterin bei der Wohnungs-Vermittlung:
„Die Wohnung ist frei.“
Wie geht es weiter?
Die Frau fühlt sich diskriminiert wegen ihrer Herkunft.
Der Klagsverband bringt für die Frau eine Klage bei Gericht ein.
Das Gerichts-Verfahren ist noch nicht beendet.
Warum sind Urteile vom Gericht wichtig?
Personen, die nicht aus Österreich kommen,
werden oft diskriminiert,
wenn sie eine Wohnung suchen.
Es hat noch nie ein Gericht in Österreich
ein Urteil zu diesen Diskriminierungen gesprochen.
Der Klagsverband findet es wichtig,
dass ein Urteil gesprochen wird.
Damit bestätigt das Gericht,
dass Diskriminierung wegen der Herkunft
bei der Wohnungssuche verboten ist.
Klage 2:
Stadt Wien erlaubt Aussichts-Turm,
der nicht barrierefrei ist.
Jedes Jahr im Winter
ist vor dem Wiener Rathaus ein Eislaufplatz.
Im Jahr 2015 wollte eine Firma einen Aussichts-Turm
beim Eislaufplatz aufstellen.
Die Leute können mit einem Lift
auf den Aussichts-Turm fahren
und den Eislaufplatz und die Stadt von oben sehen.
Die Stadt Wien hat erlaubt,
dass die Firma den Aussichts-Turm aufstellt.
Der Aussichts-Turm ist aber nicht barrierefrei.
Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen können nicht alleine
über die Rampe fahren.
Ein Rollstuhlfahrer fühlt sich deshalb diskriminiert.
Wir haben den Rollstuhlfahrer unterstützt
und haben bei Gericht eine Klage gegen die Stadt Wien gemacht.
Das Gerichts-Verfahren ist noch nicht beendet.
Abgeschlossene Verfahren
Viele Gerichts-Verfahren dauern länger als ein Jahr.
Im Jahr 2015 haben die Gerichte 2 Verfahren abgeschlossen,
die wir schon früher begonnen haben.
Ein Gerichts-Verfahren ist abgeschlossen,
wenn das Gericht ein Urteil spricht
Abgeschlossenes Gerichts-Verfahren 1:
Diskriminierung wegen der Religion
Eine junge Frau trägt ein Kopftuch.
Sie ist Muslimin.
Das heißt, ihre Religion ist der Islam.
Die junge Frau bewirbt sich in einem Kaffeehaus als Kellnerin.
Sie hat auf ihrer Bewerbung ein Foto mitgeschickt.
Auf dem Foto trägt sie das Kopftuch.
Eine Mitarbeiterin des Kaffeehauses ruft sie an und sagt:
„Sie können nur bei uns arbeiten,
wenn Sie das Kopftuch herunternehmen.“
Die junge Frau fühlt sich diskriminiert wegen ihrer Religion.
Der Klagsverband bringt für die junge Frau eine Klage bei Gericht ein.
Das Gericht prüft die Klage
und spricht ein Urteil.
Das Gericht sagt:
Das Kaffeehaus hat die junge Frau diskriminiert.
Das ist in Österreich verboten.
Die junge Frau bekommt 2.500 Euro Schadenersatz.
Abgeschlossenes Gerichts-Verfahren 2:
Straßenbahn-Haltestelle ist nicht barrierefrei
Beim zweiten Gerichts-Verfahren
geht es um die neuen Straßenbahn-Haltestellen.
Wir haben schon bei „Beschwerden an die UNO“
über dieses Gerichts-Verfahren geschrieben.
Es ist das Gerichts-Verfahren
wegen der neuen Straßenbahn-Haltestellen,
die blinde Personen mit ihrem Gerät nicht mehr benützen können.
Zwei Gerichte in Österreich haben gesagt,
das ist keine Diskriminierung.
Dann haben wir eine Beschwerde an die UNO geschickt.
Die Beschwerde haben wir schon bei „Beschwerden an die UNO“ erklärt.
Gerichts-Verfahren, die noch nicht entschieden sind
Das Gericht hat ein Gerichts-Verfahren noch nicht entschieden,
das schon 2013 angefangen hat.
Wir haben eine Klage eingebracht für 8 junge Leute.
Die jungen Frauen und Männer
wollten in einer Disko in Wien feiern.
Sie konnten aber nicht alle in die Disko hinein gehen.
Der Türsteher hat 3 von den jungen Männern nicht hineingelassen,
weil ihre Eltern nicht aus Österreich kommen.
Für die jungen Leute war das eine Diskriminierung wegen ihrer Herkunft.
Diskriminierung wegen der Herkunft ist in Österreich verboten.
Das steht im Gleichbehandlungs-Gesetz.
Im Gleichbehandlungs-Gesetz steht auch:
Wer ein Naheverhältnis hat zu jemandem,
der diskriminiert wurde,
kann auch wegen Diskriminierung klagen.
Die Freundinnen und Freunde haben ein Naheverhältnis
zu den drei jungen Männern,
die nicht in die Disko konnten.
Der Klagsverband hat deshalb für die 3 jungen Männer
und ihre 5 Freundinnen und Freunde
eine Klage bei Gericht eingebracht.
Das Gericht hat noch nicht entschieden.
Welche Gerichts-Verfahren kann der Klagsverband übernehmen?
Der Klagsverband ist ein kleiner Verein.
Er muss sein Geld genau einteilen.
Der Klagsverband kann nicht für alle Menschen
ein Gerichts-Verfahren machen,
die in Österreich diskriminiert werden.
Für den Klagsverband ist es wichtig,
dass verschiedene Fälle von Diskriminierung zu Gericht kommen.
Dann gibt es für viele verschiedene Fälle von Diskriminierung ein Urteil.
Diese Urteile lesen die Gerichte,
wenn sie ähnliche Fälle prüfen müssen.
So wird es in Zukunft möglich sein,
dass viele Menschen einen Schadenersatz bekommen,
weil sie diskriminiert wurden.