Der Klagsverband macht Gerichts-Verfahren bei Diskriminierung.
Diskriminierung ist in Österreich verboten.
Das steht im Gleichbehandlungs-Gesetz und
im Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz.
In Österreich darf niemand diskriminiert werden
wegen der Herkunft,
wegen der Religion,
wegen des Geschlechts,
wegen einer Behinderung,
wegen der sexuellen Orientierung,
wegen des Alters.
Beispiel:
Der Bus hat keine Rampe.
Alle Leute können einsteigen,
nur eine Rollstuhlfahrerin nicht.
Das ist eine Diskriminierung wegen einer Behinderung.
Was macht der Klagsverband noch?
Gerichts-Urteile sammeln
Der Klagsverband sammelt Gerichts-Urteile zu Diskriminierung.
Diese Urteile können Sie im Internet lesen.
Seminare
Der Klagsverband macht Seminare.
In diesen Seminaren können Sie erfahren,
wann Diskriminierung in Österreich verboten ist.
Sie erfahren auch,
was der Klagsverband bei Gericht gegen Diskriminierung machen kann.
Stellungnahmen
Der Klagsverband schreibt Stellungnahmen,
wenn neue Gesetze gemacht werden
oder wenn Gesetze überarbeitet werden.
In den Stellungnahmen macht der Klagsverband Vorschläge,
wie die Gesetze sein müssen,
damit sie die Menschen gut vor Diskriminierung schützen.
Eine Stellungnahme ist ein Brief an ein Ministerium.
Wer gibt dem Klagsverband Geld,
damit er seine Aufgaben ausführen kann?
Der Klagsverband bekommt Geld vom Sozialministerium
und vom Bundesministerium für Bildung und Frauen.
Der Klagsverband bekommt auch Geld vom Land Salzburg
und vom Fonds Soziales Wien.
Die Mitglieds-Vereine zahlen dem Klagsverband
jedes Jahr einen kleinen Beitrag.
Manchmal bekommt der Klagsverband auch Spenden.