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Aktuelle Seite: Start / Rechtsprechung / Gesetze / BGStG

BGStG

Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Das Verbot, einen Assistenzhund in den Restaurant-, Therapie- und Wellnessbereich eines Gesundheitshotels mitzuführen, stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund einer Behinderung dar – BG 12.03.2025, 2 C 1/25i [Gerichtsort wurde anonymisiert]

Die Verweigerung einer Gesundheitsdienstleistung aufgrund einer HIV-Infektion ist diskriminierend und verstößt gegen das Behindertengleichstellungsgesetz – LG ZRS 29.06.2023, 64 R 42/23h; BG Döbling 08.02.2023, 17 C 1703/21t

Kinder mit anderen als körperlichen Behinderungen und Kinder mit körperlichen Behinderungen, die nicht in eine bestimmte Pflegestufe fallen, werden beim Bildungszugang an Bundesschulen diskriminiert, wenn sie keine Persönliche Assistenz erhalten können, obwohl sie diese brauchen – HG Wien 31.03.2023, 19 Cg 73/21p

Barrierefreie Dienstleistung zu einem höheren Preis ist eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Behinderung – BG Handelssachen Wien 19.01.2022, 15C 241/20f und HG Wien 25.5.2022, 1 R 50/22g

Auch für Diskriminierung (hier: fehlende Barrierefreiheit) kann € 1.000 als geeigneter Mindestschadenersatz angesehen werden – LG ZRS Wien 15.06.2022, 36 R 75/22d

Fehlende Sprachausgabemöglichkeit an neu errichteten Staßenbahnhaltestellen keine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung – LG Linz, 15.07.2013, 35R26/13s

Neu errichtete Barriere einer Bäckerei rechtswidrig – BG Josefstadt 4C707/11z

Produktion einer DVD ohne Untertitel – HG Wien 6oR93/10x

Belästigung einer transsexuellen Frau – Transsexualität als Behinderung? – OGH, 10b189/09i, 15.12.2009

Mangelnde Untertitelung von Online-Videos durch den ORF – Schlichtung und Vergleich

Bus lässt Rollstuhlfahrer an Haltestelle zurück – Schlichtung und Urteil

Diskriminierende Tarifbestimmungen – Schlichtung

Reiseversicherung weigert sich Rollstuhlfahrer zu versichern – Schlichtung und Urteil

Für Rollstuhlfahrer kein Zugang zur Bezirksvertretung – Schlichtung

Teureres Ticket wegen nicht barrierefreiem Zug – Schlichtung

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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