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Aktuelle Seite: Start / Rechtsprechung / Gesetze / Landes-ADGs

Landes-ADGs

Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze der Bundesländer

Ausschluss von Teilzeitbeschäftigten mit geringer Stundenanzahl von einem Abfertigungsanspruch stellt mittelbare Geschlechterdiskriminierung dar – OGH 22.02.2022, 8 ObA 103/21m

Arbeiten mit aus religiösen Gründen verpönten Speisen kann mittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion darstellen, Ersatzarbeitsplatz anzubieten – OGH 14.09.2021, 8 ObA 59/20i

Die Benachteiligung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen bei der OÖ Wohnbeihilfe stellt keine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit dar, kann aber gegen die RL 2003/109/EG verstoßen – EuGH 10.6.2021, C-94/20, KV vs. Land OÖ

Zusätzliche Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige zur Gewährung der Oö Wohnbeihilfe sind Diskriminierung einer Alleinerzieherin mit türkischer Staatsangehörigkeit aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – LG Linz 9.11.2018, 14R201/18d

Nichtverlängerung eines Arbeitsverhältnisses – Salzburger GlBG weise diesselbe Systematik wie GlBG/BEinstG auf – OGH, 25.09.2015, 8ObA66/15m

Drittstaatsangehörige haben Anspruch auf Tiroler Schulstarthilfe – BG Innsbruck 26 C 263/13y

Drittstaatsangehörigkeit kein Ausschlussgrund für niederösterreichische Pendlerhilfe – LG St. Pölten 21R16/13f

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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