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Aktuelle Seite: Start / Rechtsprechung / Gesetze / BEinstG

BEinstG

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Kündigung aufgrund eines langes Krankenstandes, der aus einem Arbeitsunfall resultiert, kann eine mittelbare Diskriminierung aufgrund einer Behinderung darstellen – OGH 13.2.2025, 9ObA 24/24f

Die Beendigung eines nebenberuflichen Lektor*innenvertragsverhältnisses stellt eine Diskriminierung wegen der Behinderung dar und verstößt gegen das Behinderteneinstellungsgesetz, wenn sie aufgrund der beharrlichen Geltendmachung der Diskriminierung durch fehlende Barrierefreiheit und somit wegen der Behinderung des Klägers erfolgt; SchE. – LG Klagenfurt 04.10.2023, 34 Cga 35/21d

Keine Behinderungsdiskriminierung bei Kündigung auf Grund von krankheitsbedingten Krankenständen – OGH 28.6.2023, 9 ObA 36/23v

Zeiten einer Arbeitskräfteüberlassung beim selben Arbeitgeber sind für den besonderen Kündigungsschutz nach § 8 Abs 6 lit b BEistG nicht mit den unmittelbaren Dienstzeiten im Betrieb zusammenzurechnen – OGH 27.04.2022, 9 ObA 26/22x

Kündigung wegen vermehrter Krankenstände kann diskriminierend sein, wenn Behinderung im Sinne der BEinstG-Definition die Ursache der Krankenstände ist – OGH 28.09.2021, 9 ObA 45/21i

Entlassung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund psychischer Behinderung zulässig, wenn kein Einsatz am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr möglich – OGH 28.09.2021, 9 ObA 93/21y

Medizinische Unterlagen müssen dem/der Arbeitgeber_in zum Begünstigten-Bescheid in der Regel nicht vorgelegt werden, allenfalls wenn es um eine Arbeitsplatzanpassung oder einen Ersatzarbeitsplatz geht – OGH 24.03.2021, 9 ObA 77/20v

Bei Beendigung von Dienstverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft wegen langer Dienstverhinderung ist für die Rolle des Behindertenausschusses nur § 8a BEinstG zu beachten, nicht aber § 8 BEinstG – OGH 23.11.2020, 8 ObA 46/20b

Auch in sozialökonomischen Betrieben kann von Behinderung abhängige gewisse Arbeitsfähigkeit als „wesentliche berufliche Voraussetzung“ verlangt werden – OGH 28.9.2020, 8 ObA 22/20y

Berechtigung zur Mitteilung der Behinderteneigenschaft – OGH 21.3.2018, 9ObA148/17f

Kündigung trotz Verschweigen des Behindertenstatus diskriminierend – OGH, 26.11.2015, 9ObA107/15y

Anspruch auf Schadenersatz bei schuldhafter Verletzung der allgemeinen und besonderen Fürsorgepflicht durch Dienstgeber_in – OGH 30.10.2017, 9ObA114/17f

Nichtverlängerung eines Arbeitsverhältnisses – Salzburger GlBG weise diesselbe Systematik wie GlBG/BEinstG auf – OGH, 25.09.2015, 8ObA66/15m

Kein eigenständiges Beförderungsgebot zugunsten von Menschen mit Behinderung – OGH, 24.9.2015, 9ObA98/15z

Anweisung, längere Abwesenheiten vom Arbeitsplatz zu melden ist keine Belästigung aufgrund einer Behinderung – OGH 9 ObA 167/13v

Belästigung nach dem BEinstG: verpönte Verhaltensweise muss im Zusammenhang mit der Behinderung des Arbeitnehmers stehen – OGH 9 ObA 65/13v

Nichtherausgabe eines gegen den/die ArbeitnehmerIn gerichteten Beschwerdeschreibens ist keine Belästigung – OGH 9 ObA 65/13v

Widerspruchsrecht einer begünstigt, behinderten Person bei Betriebsübergang – OGH 9 ObA 72/12x

Frist zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei Kündigungsanfechtung – OGH, 9ObA 1/11d

Belästigung im Zusammenhang mit einer Behinderung – OGH, 8ObA8/09y, 02.04.2009

Wahlrecht bei ungerechtfertigter Entlassung eines begünstigten Behinderten in Unkenntnis der Begünstigteneigenschaft besteht immer – OGH, 9ObA46/07s, 28.09.2007

Voraussetzungen des Wahlrechts des begünstigten Behinderten bei rechtsunwirksamer Kündigung in Unkenntnis der Begünstigteneigenschaft – OGH, 9ObA82/03d, 22.10.2003

Verschweigen der Begünstigteneigenschaft bei Einstellung berechtigt nicht zu Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit – OGH, 9ObA240/02p, 02.04.2003

Ausschluss eines Gehörlosen von der Kommunikation – Schlichtung

Beendigung des Dienstverhältnisses einer Diabetikerin in der Probezeit – Schlichtung und Urteil

Nichtzulassung eines Behinderten zum persönlichen Bewerbungsgespräch – Schlichtung und Vergleich

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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