Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von Österreich unterzeichnet, aber bisher noch nicht ratifiziert wurde, wird vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zum Anlass für eine Änderung des Bundesbehindertengesetzes genommen.
Den Kernpunkt des Entwurfs, zu dem Interessierte bis 21. Jänner eine Stellungnahme abgeben konnten, stellt ein Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung der Konvention dar. Die Schaffung eines solchen Ausschusses zeigt, dass das Ministerium der Umsetzung der Konvention die nötige Aufmerksamkeit schenkt. Dieser ist aber nur nötig, da im Bundesbehindertenbeirats NGOs eine Minderheit darstellen. Die Konvention verlangt nämlich in Art 33, dass die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Personen, in den Überwachungsprozess einbezogen werden und in vollem Umfang daran teilnehmen.
Schließlich stellt sich auch die Frage, ob es sinnvoll ist, einen staatlichen Ausschuss zur Gleichstellung von Menschen auf eine Gruppe einzuschränken oder ob dieser umfassende Kompetenzen erhalten soll.
Den Ministerialentwurf zum Gesetz mit den Erläuternden Bemerkungen und die Stellungnahmen – unter anderem die des Klagsverbands – finden Sie hier.