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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Niederösterreichisches ADG bleibt diskriminierend!

Niederösterreichisches ADG bleibt diskriminierend!

5. Oktober 2009 // von Klagsverband

noZur Vorgeschichte: Seit der Antidiskriminierungsgesetz (ADG)-Novelle 2007 verbietet das ADG Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts. Bereits damals forderten der Klagsverband und andere Organisationen eine Erweiterung des Schutzbereichs auf alle sieben Diskriminierungsgründe. Der Niederösterreichische Landtag erließ damals eine Resolution, in dem er die Landesregierung aufforderte, das Diskriminierungsverbot auch auf Behinderung, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung und Alter auszudehnen.

Als der Entwurf der ADG-Novelle 2009 zur Begutachtung freigegeben wurde, war die Enttäuschung groß: Er enthielt nur eine technische Änderung – die Antidiskriminierungsstelle muss ide Landesregierung auf Verlangen über alle Gegenstände ihrer Tätigkeit informieren und alle zwei Jahre einen Rechenschaftsbericht veröffentlichen.

Wieder gab der Klagsverband eine Stellungnahme ab und regte die Ausweitung an und wie darauf hin, dass die gegenwärtige Regelung offen diskriminierend und Niederösterreich das Schlusslicht beim Diskriminierungsschutz unter den neun Bundesländern sei.

Unbeachtet dieser Kritik hat der Nö. Landtag am 1. Oktober 2009 mit Stimmen von ÖVP und SPÖ die Novelle verabschiedet – und wieder eine Resolution verabschiedet, in der die Landesregierung aufgefordert wird, eine Neufassung des ADG vorzulegen. Zwei Punkte sind dabei enttäuschend und stellen bezüglich der Resolution 2007 sogar einen Rückschritt dar:

  1. Die Neufassung des ADG soll erst nach Erlassung der geplanten EU-Gleichstellungs-Richtlinie erfolgen. Derzeit ist völlig unklar, wie lange die Verhandlung dieses Richtlinien-Entwurfs noch dauern wird – und ob die Richtlinie überhaupt beschlossen wird.
  2. Die Landesregierung soll zuerst von den anderen Bundesländern die Erfahrungen mit dem Diskriminierungsgrund „Behinderung“ erfragen, um dann den Diskriminierungsschutz um diesen einen Grund zu erweitern.

Diese Vorgangsweise ist eine Beleidigung aller Menschen, die von Benachteiligung betroffen sind und vom niederösterreichischen Gesetzgeber im Stich gelassen werden!

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