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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Antirassismus-Konvention: Empfehlungen der UNO sind da

Antirassismus-Konvention: Empfehlungen der UNO sind da

6. September 2012 // von Klagsverband

Ende August hat das UN-Komitee zur Beseitigung von rassistischer Diskriminierung Österreich auf die Einhaltung der Antirassismus-Konvention (CERD) geprüft. Nun sind die Empfehlungen der UNO da und sie enthalten viele Anregungen, die der Klagsverband in seinem Schattenbericht festgehalten hat.

Folgende Anregungen des Klagsverbands sind in den Empfehlungen zu finden:

  • Punkt 6: Die Vorbehalte zu CERD sollten aufgehoben und die Gesetze gegen rassistische Diskriminierung harmonisiert werden.
  • In Punkt 8 empfiehlt das Komitee, ein nationales Menschenrechtsinstitut einzurichten oder das Mandat der Volksanwaltschaft dahingehend zu erweitern. Diese hat derzeit nur B-Status.
  • Punkt 9: Es wird empfohlen, einen eigenen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus einzurichten. Dieser ist jetzt im nationalen Aktionsplan Integration enthalten.
  • In Punkt 10 empfiehlt das Komitee, die Gesetzgebung gegen Verhetzung zu verbessern.
  • Punkt 17: Hier geht es um den Bereich Bildung. Das Komitee empfiehlt, die Bildungschancen für Kinder mit Migrationshintergrund zu erhöhen und es sollte die Segregation von Kindern im Bildungswesen abgeschafft werden.

Die gesamten Empfehlungen des UN-Komitees auf Englisch können hier heruntergeladen werden.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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