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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Muslimin gewinnt Verfahren gegen Abercrombie & Fitch

Muslimin gewinnt Verfahren gegen Abercrombie & Fitch

2. Juni 2015 // von Klagsverband

In den USA hat das oberste Gericht für eine junge Frau entschieden, die 2008 von der Modekette Abercrombie & Fitch als Verkäuferin abgelehnt wurde. Die Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, vermutete in der Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Religion und hat das Unternehmen daraufhin geklagt.

20.000 Dollar Schadenersatz

Das Gericht hat der jungen Frau 20.000 US-Dollar zugesprochen. „In Österreich ist der Schadenersatz in ähnlichen Fällen wesentlich niedriger“, beurteilt Andrea Ludwig, die Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband die Summe. Die EU-Richtlinie verlange zwar, dass der Schadenersatz bei Diskriminierung abschreckend sein müsse, davon sei man hierzulande aber weit entfernt, so die Juristin.

Schwierige Beweislage

Für Ludwig steht bei diesem Urteil die schwierige Beweislage im Vordergrund. „Eine Diskriminierung im Bewerbungsgespräch zu beweisen, ist meistens sehr schwierig, weil es selten Zeuginnen oder Zeugen gibt“, erläutert sie. Umso bemerkenswerter sei es, dass die Richterin in den USA der Klägerin geglaubt hat. Die Begründung des Unternehmens war für die Richterin hingegen nicht glaubhaft. Die Modekette Abercrombie & Fitch, die mit ihrer Marke Hollister auch eigene Shops in Österreich führt, hatte argumentiert, die Ablehnung habe nichts mit dem Kopftuch zu tun.

Kleiderordnung

Kleiderordungen seien in vielen Branchen üblich und auch rechtlich nicht verboten, erklärt Ludwig. Auch ein allgemeines Verbot von Kopfbedeckungen sei durchaus vorstellbar. Allerdings wäre es auch dann noch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion und/oder des Geschlechts, wenn in einem vergleichbaren Fall eine Muslimin wegen des Kopftuchs abgelehnt wird.

Aktuelles Urteil aus Österreich

Der Klagsverband hat erst vor wenigen Monaten ein Verfahren für eine österreichische Muslim gewonnen, die ebenfalls wegen ihres Kopftuchs bei der Bewerbung nicht berücksichtigt wurde.

Folgen Sie dem Link, um mehr über das Verfahren in Österreich zu lesen.

Abercrombie & Fitch wurde übrigens auch schon mehrmals wegen Diskriminierung von Personen mit Behinderungen verurteilt.

 

 

 

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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