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Aktuelle Seite: Start / LL – Leicht lesen / Jahresbericht 2020 LL / Rechts-Durchsetzung

Rechts-Durchsetzung

Zur Rechts-Durchsetzung gehört beim Klagsverband auch die rechtliche Beratung
unserer Mitglieds-Vereine.

Im Jahr 2020 hat unsere Leiterin der Rechts-Durchsetzung 104 Anfragen beantwortet.
Die Anfragen sind sehr unterschiedlich:
Manchmal geht es um eine kurze, rechtliche Einschätzung.
Manchmal sind die Anfragen aber sehr kompliziert.
Dann muss der Fall geprüft werden.
Manche Fälle bringen wir dann vor Gericht.

Ausnahme bei der Masken-Pflicht

Im Jahr 2020 haben viele Personen gefragt,
wie es mit den Ausnahmen bei der Masken-Pflicht ist.
Das wollten vor allem gehörlose und schwerhörige Personen wissen.

Manche Personen mit Ausnahme von der Masken-Pflicht haben Probleme in Geschäften
oder mit Dienst-Leistungen.
Bei der rechtlichen Einschätzung ist die Verhältnismäßigkeit wichtig.
Es geht also um die Frage: Wie weit darf man beim Schutz vor Corona gehen,
um Menschen mit Behinderungen nicht zu diskriminieren?

Welche Anfragen werden Gerichts-Verfahren?

Der Klagsverband ist ein kleiner Verein.
Der Klagsverband muss sein Geld genau einteilen.
Der Klagsverband kann nicht für alle Menschen
ein Gerichts-Verfahren machen,
die in Österreich diskriminiert werden.
Für den Klagsverband ist es wichtig,
dass verschiedene Fälle von Diskriminierung
zu Gericht kommen.
Dann gibt es für viele verschiedene Fälle von Diskriminierung
ein Gerichts-Urteil.

Diese Gerichts-Urteile lesen die Gerichte,
wenn sie ähnliche Fälle prüfen müssen.
So werden in Zukunft mehr Menschen
einen Schadenersatz bekommen,
wenn sie diskriminiert werden.

Schlichtungen

Wir machen nur selten Schlichtungen,
aber im Jahr 2020 waren wir bei 2 Schlichtungen dabei.

Gerichts-Verfahren

Wie macht der Klagsverband Gerichts-Verfahren?

Jedes Gerichts-Verfahren beginnt mit einer Klage,
die wir an das Gericht schicken.
Im Jahr 2020 haben wir 2 neue Klagen an das Gericht geschickt.

Barrierefreie Zimmer nur gegen Aufpreis

Was ist passiert?

Eine Rollstuhl-Fahrerin wollte ein Hotel-Zimmer buchen.
Das von ihr gewünschte Hotel-Zimmer ist aber nicht barrierefrei.
Für ein barrierefreies Hotel-Zimmer müsste sie mehr bezahlen.

Diese Art der Diskriminierung passiert oft.
Rollstuhl-Fahrerinnen und Rollstuhl-Fahrer können kein Hotel-Zimmer aussuchen.
Sie müssen ein teures, barrierefreies Hotel-Zimmer nehmen.

Dieses Gerichts-Verfahren hat im Jahr 2020 begonnen
und wir warten noch auf das Urteil.

59-jährige Frau bekommt keine Förder-Maßnahme vom AMS.

Was ist passiert?

Eine 59-jährige Frau wurde gekündigt
und ist beim AMS arbeitslos gemeldet.
Das AMS ist das Arbeits-Markt-Service.
Die Frau möchte einen Kurs machen,
damit sie die notwendigen Voraussetzungen
für einen neuen Beruf hat.

Das AMS hat zu der Frau gesagt:
Sie sind 59. Bald können Sie in Pension gehen.
Wir bezahlen keinen Kurs für Sie.

Die Frau fühlt sich diskriminiert.
Sie möchte noch nicht in Pension gehen,
sie will den Kurs machen und in dem neuen Beruf arbeiten.

Wir haben eine Klage an das Gericht geschickt.
In der Klage schreiben wir,
dass die Frau wegen ihres Geschlechts und wegen ihres Alters
vom AMS diskriminiert wurde.

Bis jetzt haben wir noch nichts vom Gericht gehört.

Laufende Verfahren

Keine Wohn-Beihilfe für türkischen Staatsbürger

Dieses Gerichts-Verfahren haben wir im Menü-Punkt
„Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft“ beschrieben.

Abgeschlossenes Verfahren

Muslimische Bewerberin abgelehnt

Was ist passiert?

Eine Frau bewirbt sich bei einem Mutter-Kind-Heim der Erzdiözese Wien.
Bei der Bewerbung wird ihr gesagt,
dass sie als Muslimin nicht neutral beraten kann.

Für den Klagsverband ist das eine Diskriminierung.
Religiöse Organisationen dürfen nach dem
Gleichbehandlungs-Gesetz verlangen,
dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine bestimmte Religion haben.
Diese Ausnahme gilt aber nur,
wenn die Religion für die Stelle wesentlich ist.

Die Frau in unserem Fall hat sich für eine Stelle als Sozialberaterin beworben.
Trotzdem war bei dieser Bewerbung die Religion wichtiger
als die Qualifikationen der Frau.

Bei dieser Klage ist es nicht zu einem Gerichts-Verfahren gekommen,
weil die Erzdiözese Wien schon vor der ersten Gerichts-Verhandlung gezahlt hat,
was wir für die Frau eingeklagt haben.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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